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Ein Paar Strümpfe (Wert: fünf Euro) kommen einem diebischen Rentner teuer zu stehen. Das Amtsgericht verdonnerte ihn zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.
Der Detektiv hatte keinen Zweifel: Der 80-Jährige ließ die Strümpfe in eine Plastiktüte rutschen, dann versuchte er, sich aus dem Staub zu machen. Zwar wollte sich der Angeklagte noch herauszureden und behauptete, die Strümpfe hätten am Boden vor dem Verkaufsstand in der Breiten Gasse gelegen und er hätte sie nur aufgehoben. Doch die Richterin glaubt dem Detektiv.
Dazu kommt: Der Senior ist kein unbeschriebenes Blatt – zum Leidwesen seines Sohnes. Er verfolgte die Verhandlung auf der Zuschauerbank. „Leider tickt mein Vater nicht mehr ganz richtig. Er braucht eigentlich psychologische Hilfe.“ Sieben Vorstrafen zählte die Richterin auf, meist Diebstähle „geringwertiger Sachen“.
Nur einen Sitzungssaal weiter sitzt ein Schwarzfahrer vor dem Amtsgericht – und auch für ihn wird es teuer, seine Fahrt ohne Fahrschein mit der U-Bahn kostet ihn 900 Euro.
Der unscheinbar wirkende Mann stand bereits mehrfach vor Gericht, unter anderem im Sommer 2010, weil er ohne Fahrkarte in der U-Bahn erwischt worden war. Nur wenige Wochen nach dieser Verhandlung „vergaß“ er wieder, sich eine Fahrkarte zu kaufen: „Zwar ist der Schaden eher gering, doch es kann nicht sein, dass die ehrlichen Zahler die Deppen sind“, sagt Richterin Jana Nojack. Das Urteil: 900 Euro Strafe, Ratenzahlung möglich.
Der 19-Jährige, der noch bei seiner Mutter wohnt und eine Ausbildung als Lagerist absolviert, nahm das Urteil gleich an. Dagegen überlegt der Staatsanwalt, in Berufung zu gehen. Er hofft wohl auf die erzieherische Wirkung einer Bewährungsstrafe plus gemeinnütziger Arbeit. Denn Schwarzfahren hält er nicht für ein lässliches Vergehen, sondern für eine Straftat.
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