|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Wie funktioniert die künftige Fiskalunion?
Herzstück des neuen Vertrages ist eine Schuldenbremse, wie sie Deutschland für sich schon ab dem Haushaltsjahr 2016 beschlossen hat.
Alle 17 Euro-Länder sowie acht weitere Staaten (nur Großbritannien und Tschechien sind nicht dabei) müssen dieselben Regelungen bis 2018 in ihren Verfassungen verankern oder gleichwertig in ihr nationales Recht übernehmen. Ab dann darf das strukturelle Defizit nur noch 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen. Im bisherigen EU-Recht war 1,0 Prozent erlaubt.
Wer kontrolliert das und was passiert, wenn diese Grenze überschritten wird?
Die Mitgliedstaaten legen der EU-Kommission ihre ersten Budgetentwürfe vor. In Brüssel werden diese gesichtet und notfalls Nachbesserungen eingefordert. Hält sich eine Regierung nicht daran, wird ein Sanktionsmechanismus in Gang gesetzt. In letzter Konsequenz kann das betreffende Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden. Strafen von bis zu 0,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes sind möglich, die dann in den Europäischen Krisenmechanismus (ESM) fließen. Dieser Prozess kann nur gestoppt werden, wenn im Kreis der Finanzminister eine qualifizierte Mehrheit gegen die Sanktion zustande kommt. Das ist anders als bisher: Heute müssen Strafen aktiv beantragt und beschlossen werden.
Wird der Bundestag denn nicht dadurch entmachtet, dass die Kommission nun regelrecht über die Haushalte wacht?
Wenn die Fiskalunion so praktiziert wird, wie sie jetzt auf dem Papier steht, besteht diese Gefahr nicht. Denn die Kommission prüft nur die Rahmendaten wie beispielsweise das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben, das errechnete Defizit usw. Der Bundestag hat weiter das letzte Wort, wenn es um das Setzen der konkreten finanzpolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung geht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen strikt klar gemacht, dass das Haushaltsrecht des Parlamentes durch europäisches Recht nicht eingeschränkt werden darf.
Was bringt der neue Krisenmechanismus ESM?
Die Rettungsinstrumente des Euro-Raums werden geschärft. Zunächst sollte er ja erst 2013 den Rettungsschirm EFSF ablösen. Nun wird er um ein Jahr vorgezogen und startet am 1. Juli 2012, weil man sich davon einen Achtungserfolg bei den Investoren und Ratingagenturen verspricht. Sein Leistungsspektrum ist breiter, da er auch Notkredite an zeitweise klamme Euro-Staaten vergeben kann.
Verfügt der ESM über genügend Geldmittel?
Der ESM wird Garantien über 620 Milliarden haben sowie weitere 80 Milliarden Bareinlagen. Von diesen 700 Milliarden werden 200 Milliarden lediglich zur Sicherheit dienen, um gute Bonitätsnoten zubekommen, so dass 500 Milliarden ausgegeben werden können.
Deutschland zahlt - wie alle anderen auch in Raten - 22 Milliarden bar ein und bürgt für 168 Milliarden. Es ist eigentlich längst klar, dass diese Beträge nicht reichen. Im Gespräch sind deshalb Summen von 750 Milliarden oder gar eine Billion. Denn man will sich für den Fall rüsten, dass große Länder wie Italien oder Spanien doch Geld brauchen.
Wo soll das zusätzliche Geld herkommen?
Wirklich realistisch ist wohl nur folgende Variante: Die bisher nicht verbrauchten Mittel des Rettungsschirms (das sind etwas 250 Milliarden) werden auf die ESM-Mittel draufgeschlagen. Damit stünde man bei 750 Milliarden. Das klingt aber einfacher als gedacht, weil Deutschland dann für rund 68 Milliarden Euro mehr haften müsste - also 230 Milliarden insgesamt. Der Bundestag hat bisher aber nur 211 Milliarden genehmigt und dabei betont, dass er darüber nicht hinausgehen will. Eine zweite Variante sieht vor, dem ESM eine Banklizenz zu geben, damit er sich selbstständig Geld am Markt beschaffen kann.
Welche Konsequenzen haben die Gipfelentscheidungen für den deutschen Steuerzahler?
Bisher gibt es keine spürbaren Auswirkungen. Die setzen erst dann ein, wenn Deutschland für Beträge bürgen muss, die nicht mehr zurückgezahlt werden können. Die Gefahr gibt es, weil inzwischen zumindest bei Portugal (Griechenland wird aus einem anderen Topf finanziert) das Risiko einer Staatspleite nicht mehr auszuschließen ist.
Sind Fiskalunion und ESM ein Erfolg für die Kanzlerin?
Angela Merkel kann sicher zufrieden sein, weil es ihr gelungen ist, ein Stück deutscher Stabilitätskultur auf immerhin 25 Staaten zu übertragen. Aber sie hat viele Abstriche hinnehmen müssen. So kann die Schuldenbremse nicht überall Verfassungsrang bekommen, weil sonst schwierige Volksabstimmungen fällig würden. Das ist nur ein Beispiel für viele Hintertüren. Und außerdem hat sich die Kanzlerin in einer Zwickmühle gebracht. Denn einige Mitgliedstaaten haben ihre Zustimmung zu einem hohen Preis verkauft: Sie erwarten, dass Merkel beim nächsten Gipfel im März deutlich mehr Geld für den ESM mitbringt.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.