Reding ermahnte Google, die europäischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und den Hausbesitzern eine mindestens sechswöchige Widerspruchsfrist einzuräumen. "Ich erwarte, dass Google sich an die europäischen Spielregeln im Datenschutz hält – überall in Europa", sagte Reding.
"Jeder Bürger hat nach EU-Recht ein Widerspruchsrecht gegen Google Street View." Der Internetkonzern will den deutschen Hausbesitzern bisher nur vier Wochen Zeit geben, um Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Fotos ihrer Häuser oder Wohnungen im Internetdienst Street View einzulegen. Bei einem Widerspruch sollen die Domizile unkenntlich gemacht werden. Reding betonte, der beste Weg sei eine bürgerfreundliche und unbürokratische Ausgestaltung des Widerspruchsrechts.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
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