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"Polizist" ohne Ahnung von deutscher Rechtschreibung

Kurioser Gerichtsfall aus Koblenz - Frau fiel auf angeblichen Beamten rein - 16.02. 13:13 Uhr

Koblenz  - Ein 24.000 Euro teures Wohnmobil mit »FAhRAD-TREGER» - das hätte eine Frau aus Koblenz misstrauisch machen sollen, zumal ihr das Gefährt von einem »Polizisten» auf einem dunklen Rastplatz verkauft wurde. Pech gehabt - meinen jedenfalls die Richter.

Die Richter verurteilten die Käuferin eines gestohlenen Wohnmobils, das Gefährt dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Sie hätte allein aufgrund der Rechtschreibschwäche merken müssen, dass es sich bei dem Verkäufer, der sich als Polizist ausgab, nie und nimmer um einen Staatsdiener handeln kann.
Die Richter verurteilten die Käuferin eines gestohlenen Wohnmobils, das Gefährt dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Sie hätte allein aufgrund der Rechtschreibschwäche merken müssen, dass es sich bei dem Verkäufer, der sich als Polizist ausgab, nie und nimmer um einen Staatsdiener handeln kann.
Foto: Colourbox.com, Symbolbild
Die Richter verurteilten die Käuferin eines gestohlenen Wohnmobils, das Gefährt dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Sie hätte allein aufgrund der Rechtschreibschwäche merken müssen, dass es sich bei dem Verkäufer, der sich als Polizist ausgab, nie und nimmer um einen Staatsdiener handeln kann.
Die Richter verurteilten die Käuferin eines gestohlenen Wohnmobils, das Gefährt dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Sie hätte allein aufgrund der Rechtschreibschwäche merken müssen, dass es sich bei dem Verkäufer, der sich als Polizist ausgab, nie und nimmer um einen Staatsdiener handeln kann.
Foto: Colourbox.com, Symbolbild

Wer auf einen angeblichen Polizisten mit deutlichen Rechtschreibschwächen hereinfällt, ist selbst schuld. So jedenfalls sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Die Richter verurteilten die Käuferin eines gestohlenen Wohnmobils, das Gefährt dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Sie hätte allein aufgrund der Rechtschreibschwäche merken müssen, dass es sich bei dem Verkäufer, der sich als Polizist ausgab, nie und nimmer um einen Staatsdiener handeln kann (Az.: 5 U 883/10).

Die Frau hatte für 24.000 Euro das Wohnmobil von dem Mann erworben. Schon die äußeren Umstände waren jedoch merkwürdig: Der Verkäufer schlug als Treffpunkt einen Rastplatz zur Abendzeit und Barzahlung vor. Dort übergab er der Frau neben dem Wohnmobil auch einen Kaufvertrag.


Danach kaufte die Frau ein Wohnmobil mit »FAhRAD-TREGER» und verpflichtete sich »Fierundzwanzieg» tausend Euro zu zahlen.

Diese Rechtschreibfehler hätte nach Meinung des Gerichts die Käuferin misstrauisch machen müssen. Nach Darstellung des OLG kann ein Käufer durchaus Eigentümer einer ursprünglich gestohlenen Sache werden – aber nur, wenn er beim Kauf keinen Anlass zu Misstrauen hatte. Im vorliegenden Fall habe jedoch die Frau grob fahrlässig gehandelt. Daher müsse sie das Wohnmobil an den wahren Eigentümer zurückgeben und habe auch keine Chance, die 24.000 Euro zurückzufordern. 





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