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Er kam über ein Baugerüst. Stieg nachts durch ein Fenster in die Wohnung im zweiten Stock. Dort stach der Einbrecher 40-mal auf Marlies G. (Name geändert) ein. Am Morgen danach rätselten in Parsberg im Landkreis Neumarkt Bürger und Kriminalpolizei über das Motiv des Täters.
Zweieinhalb Jahre später, im November letzten Jahres, saß Marlies G. vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Seit dem Überfall ist die 45-Jährige behindert, als Köchin kann sie nicht mehr arbeiten. Sie lebt von 226 Euro Opferentschädigungsrente und Arbeitslosengeld. Ihr blieb nichts übrig, als auf den guten Willen der US-Armee zu hoffen – denn Ansprüche hat sie nicht.
Nunmehr haben sich die US-Streitkräfte freiwillig entschlossen, außergerichtlich (Ex-gratia-Verfahren) einen Betrag von 70000 Euro zu zahlen. Das Geld ist bereits bei Marlies G. eingetroffen, ein Schuld- oder Haftungsanerkenntnis der USA ist die Zahlung jedoch nicht.
Jacob R. sitzt heute in Texas hinter Gittern. Im Januar 2010 wurde er vom US-Militärgericht in Vilseck (Kreis Amberg-Sulzbach) zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Er war an jenem 14. Juni 2009 aus seiner Garnison in Hohenfels getürmt und durch Wirtshäuser gezogen. Er war alkoholabhängig, darin stimmten die Gutachter überein. Doch darüber, ob seine Seele aus dem Gleichgewicht geraten und es fahrlässig war, ihn nach Deutschland zu versetzen, einigten sich die Psychologen vor dem Militärgericht nicht.
S., die anderen Soldaten nannten ihn „war dog“ (Kriegshund), war fast zwei Jahre im Auftrag seines Landes für die US-Armee unterwegs, er kämpfte auch im Irak. Sollten diese Kriegseinsätze seine Seele zerstört haben, wäre es nur fair, würde die US-Armee einem Opfer wie Marlies G. Schmerzensgeld zahlen. Moralisch betrachtet. Rechtlich gestaltete sich der Fall weit komplizierter.
Denn der US-Soldat war nicht im Dienst, als er Marlies G. fast getötet hat. Allein deshalb war die Klage gegen die Armee unbegründet. Marlies G. hätte statt der Armee ihren Peiniger verklagen können. Einen Soldaten, der unehrenhaft aus der Armee entlassen wurde. Einen Mann, der alle Gehaltsansprüche verloren hat.
„Ein Verfahren wie dieses haben wir noch nicht gehabt“, so Brigitte Schmechtig-Wolf, die Vorsitzende Richterin. Dem Gericht waren zwar die Hände gebunden, doch die Kammer mühte sich um den erfolgreichen Vergleich.
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12