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Das teilte die BayernLB in München mit. Der Fehlkauf der maroden Hypo Alpe Adria hatte den Freistaat mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet. Laut Satzung der BayernLB muss den Kontrolleuren aber grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um Schadenersatz zu verlangen. »Die hohe Schwelle der groben Fahrlässigkeit haben nach übereinstimmender Meinung aller Juristen die »einfachen» Verwaltungsratsmitglieder nicht überschritten», erklärte die Bank.
Gegen den ehemaligen Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) sowie den Ex-Sparkassenpräsidenten Siegfried Naser, die an der Spitze des Kontrollgremiums standen, hält sich die Bank hingegen rechtliche Schritte offen und will voraussichtlich im ersten Quartal des kommenden Jahres eine Entscheidung treffen.
Eine Verjährung der Ansprüche sei nicht zu befürchten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sie bei einem Kauf von der Größenordnung der HGAA vor Vertragsunterzeichnung eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung hätten einberufen müssen. Für horrende Verluste der BayernLB mit riskanten ABS-Papieren sieht die BayernLB keine Haftungsansprüche gegen die damaligen Verwaltungsratsmitglieder. Für diese Geschäfte liege weder eine Pflichtverletzung noch ein Verschulden vor.

