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Ellen Jordan wählt drastische Worte. „Sein Selbstbewusstsein ist tot“, sagt die 49-jährige Mutter über ihren Sohn in einer Verhandlungspause, „er geht alleine nicht auf die Straße. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben seinen Willen gebrochen.“ Die Frau nimmt als Zeugin an dem Prozess teil. Der junge Mann sitzt schüchtern neben seinem Anwalt, Johannes Hildebrandt aus Schwabach, und hält Abstand zu den anwesenden Journalisten.
Sein Martyrium ist in dicken Aktenbänden dokumentiert. Als Schüler fühlte sich Stefan (Name geändert) über Jahre hinweg gemobbt. „Du fette Sau“ haben sie ihm, laut Klageschrift, nachgerufen, ihn per Telefon terrorisiert. Die Lehrerin habe ihn vor der gesamten Klasse als „Blaumacher“ hingestellt. Als die Familie den Schulpsychologen einschaltete, hänselten ihn Mitschüler wieder. Er sei wohl reif für die Klapse. Der Rektor, so die Mutter, habe ihr mit einer Verleumdungsklage gedroht, wenn sie behaupte, an der Schule werde gemobbt. Als alle anderen Bemühungen, die Schulprobleme zu lösen, gescheitert waren und Stefan immer öfter gesundheitlich nicht in der Lage war, den Unterricht zu besuchen, wandte sich Ellen Jordan auch an das zuständige Jugendamt. Die Behörde ging massiv vor. Das war im April 2007.
Wegen der Fehltage in der Schule sei, so der Amtsleiter, eine „psychiatrische Abklärung“ des Jungen dringend erforderlich. Er drängte. Ein Termin bei der Erlanger Kinder- und Jugendpsychiatrie war bereits vereinbart.
Beim zuständigen Amtsgericht beantragte er, der Mutter ohne vorherige mündliche Anhörung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge zu entziehen. Das geschah auch.
Das Jugendamt brachte den damals 15-jährigen Stefan danach zwangsweise im Ernst-Naegelsbach-Haus in Sulzbach-Rosenberg unter, einem Kinder- und Jugendheim, und über zwei Monate in der Jugendpsychiatrie Erlangen. Aus dem Heim ist Stefan im November 2007 zu seiner Mutter geflohen. Knapp eine Woche später hob das Amtsgericht seinen Sorgerechtsbeschluss ohne Kommentar wieder auf.
„Das war nur ein Satz“, sagt Johannes Hildebrandt, der Anwalt des Jungen, „keine Begründung, so was ist höchst selten.“
Sein zentraler Vorwurf gegen das Jugendamt lautet: Die Behörde hat eine „Überbehütung“ des Jungen durch seine Mutter für die Schulverweigerung ins Feld geführt und eine krankhafte Angst vor sozialen Kontakten. Die eigentliche Ursache, die „persönlichkeitszersetzende und gesundheitsschädigende Wirkung der Übergriffe“ an der Schule, habe man damals gegenüber dem Amtsgericht verschwiegen. Das Jugendamt hafte deshalb für die gravierenden Folgen, die sein Vorgehen gegen die Mutter und ihren Sohn hat.
Johannes Hildebrandt weiß sehr wohl, dass Jugendämtern in der Regel eher vorgeworfen wird, sie griffen zu spät ein, wenn das Wohl von Kindern in Gefahr ist. In diesem Fall sei es aber bereits in einem sehr frühen Stadium regelrecht zu einer „Überreaktion“ gekommen. Hieb- und stichfest habe man dabei seiner Auffassung nach nicht argumentiert. Sowohl fachlich als auch rechtlich hätte das Amberger Jugendamt ganz andere, und vor allem geeigneter Möglichkeiten gehabt, dem Jugendlichen zu helfen, zum Beispiel durch schulische Eingliederungshilfen.
Vor rund zwei Monaten hatte das Amberger Gericht einen Vergleich angeboten. Das Jugendamt sollte Stefan mit 10000 Euro entschädigen. Die Behörde hätte auch gezahlt, der junge Mann lehnte aber ab. Das Landgericht arbeitet den Fall nun in aller Gründlichkeit auf. Am ersten Tag wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Erlanger Oberarzt als Zeuge gehört. Der Prozess wird Monate dauern.
Der Anwalt, der das Jugendamt vertritt, hat beantragt, die Klage abzuweisen. Es sei „absolut falsch“, dass die Mitarbeiter der Behörde wider besseres Wissen gehandelt hätten. Man habe nicht einmal Kenntnis darüber gehabt, worauf sich die Mobbingvorwürfe stützten. Ihnen sei auch nicht bewusst gewesen, dass Stefan gleich in eine geschlossene Abteilung der Erlanger Jugendpsychiatrie „mit der Folge einer Freiheitsentziehung“ kommen würde. Es sei alles nach Recht und Gesetz gegangen.
Im Mai wird Stefan 19 Jahre alt. „Wir versuchen einen Therapeuten zu finden, der meinem Sohn helfen kann, diesen Alptraum aufzuarbeiten“, erzählte die Mutter, „leicht ist das nicht. Seine Jugend ist zerstört.“ Das Jugendamt holte den Jungen damals aus der neunten Klasse einer Hauptschule. Er hat bis heute keinen Abschluss. Den will er jetzt nachholen. Er bereitet sich zu Hause als Externer auf die Quali-Prüfung vor. Wenn er die schafft, will er auch noch die mittlere Reife machen.

