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BSE kostet die Stadt Ansbach Millionen

Gericht bestätigt Schadenersatzanspruch der Südfleisch AG - 20.07.2012

ANSBACH  - Der Fall liegt zehn Jahre zurück, der Rechtsstreit dauerte mehr als acht Jahre. Jetzt hat der bayerische Verwaltungsgerichthof (VGH) in München entschieden: Die Stadt Ansbach muss einem Schlachthof Schadenersatz zahlen, weil das Unternehmen in der BSE-Krise tonnenweise Fleisch vernichten musste.

Wegen einer Rückrufaktion während der BSE-Krise zog die Südfleisch AG vor Gericht.
Wegen einer Rückrufaktion während der BSE-Krise zog die Südfleisch AG vor Gericht.
Foto: dpa
Wegen einer Rückrufaktion während der BSE-Krise zog die Südfleisch AG vor Gericht.
Wegen einer Rückrufaktion während der BSE-Krise zog die Südfleisch AG vor Gericht.
Foto: dpa

Zehn Jahre nach der BSE-Krise muss die Stadt Ansbach voraussichtlich Schadenersatz in Millionenhöhe an einen Schlachthof zahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Stadt in einem Urteil verpflichtet, den genauen Schaden der Südfleisch GmbH festzustellen. Das Unternehmen verlangt 7,8 Millionen Euro wegen eines Rindfleisch-Rückrufs aus dem Jahr 2002.

In dem mehrjährigen Verfahren ging es um die aufgrund von BSE-Tests ausgestellten Bescheinigungen, mit denen das Fleisch als unbedenklich eingestuft wurde. Die Stadt hatte die Bescheinigungen einst widerrufen und somit eine große Rückrufaktion von Südfleisch ausgelöst. Wie das Gericht mitteilte, entschied der VGH-Senat mittlerweile auf schriftlichem Weg zugunsten von Südfleisch (Az.: 9 BV 10.809). Die detaillierte Urteilsbegründung liege allerdings noch nicht vor, sagte eine Sprecherin. Der Schadenersatzanspruch ist demnach von dem Gericht aber grundsätzlich bestätigt worden. Ob es tatsächlich auf die geforderten fast acht Millionen Euro hinausläuft, ist aber noch offen.


Die Stadt Ansbach hatte vor zehn Jahren die positiven Bescheinigungen für das Fleisch von mehr als 38000 Rindern aufgehoben. Hintergrund war, dass Südfleisch BSE-Pflichttests aus einem Labor vorgelegt hatte, das nicht die notwendige Zulassung hatte. Die erste Prozessrunde vor dem Verwaltungsgericht Ansbach hatte das Schlachtunternehmen 2004 verloren, der VGH bestätigte das damalige Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob die Entscheidung aber im Januar 2010 auf, sodass der VGH den Fall erneut prüfen musste.

In dem Rechtsstreit hatte sich das Unternehmen auf den Vertrauensschutz berufen. Verantwortlich für die amtlichen BSE-Tests sei die Kommune. Insofern habe sich die Stadt einer Amtspflichtverletzung schuldig gemacht, so die Argumentation. 

dpa


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