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Bürger entscheiden über Startbahn

Weiterer Ausbau des Münchner Flughafens steht am 17. Juni zur Abstimmung - 08.06.2012 12:05 Uhr

MÜNCHEN  - Die Münchner Bürger entscheiden am 17. Juni über den Bau der umstrittenen dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen.

Gegner der geplanten dritten Startbahn am Münchner Flughafen protestieren im landestypischen Jargon gegen das umstrittene Projekt.
Gegner der geplanten dritten Startbahn am Münchner Flughafen protestieren im landestypischen Jargon gegen das umstrittene Projekt.
Foto: dapd
Gegner der geplanten dritten Startbahn am Münchner Flughafen protestieren im landestypischen Jargon gegen das umstrittene Projekt.
Gegner der geplanten dritten Startbahn am Münchner Flughafen protestieren im landestypischen Jargon gegen das umstrittene Projekt.
Foto: dapd

Weil sich Gegner und Befürworter des Projekts nicht auf eine gemeinsame Fragestellung einigen konnten, finden sich auf den Stimmzetteln zwei Fragen sowie am Ende eine Stichfrage.

Auf der linken Seite des Stimmzettels („Bürgerentscheid 1“) fragen die Befürworter: „Sind Sie dafür, dass die Stadt München in den zuständigen Gremien der Flughafen München GmbH – ohne sich an den Kosten zu beteiligen – dem Projekt einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München zustimmt?“ Diese Fragestellung geht auf ein Ratsbegehren einer Stadtratsmehrheit aus SPD, CSU und FDP zurück.

Auf der rechten Seite des Stimmzettels („Bürgerentscheid 2“) fragen die Gegner des Projekts: „Stimmen Sie dafür, dass die Landeshauptstadt München alle ihre Möglichkeiten als Gesellschafterin der Flughafen München GmbH nutzt, um den Bau einer 3. Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München zu verhindern und dass die Landeshauptstadt München insbesondere in der Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH keinem Beschluss zum Bau einer 3. Start- und Landebahn zustimmt?“ Diese Fragestellung geht auf das von den Grünen initiierte Bürgerbegehren zurück.


Unten folgt die Stichfrage: „Falls beide Bürgerentscheide jeweils mehrheitlich mit Ja oder mit Nein beantwortet werden und deshalb die Abstimmungsergebnisse nicht miteinander zu vereinbaren sind: Welche Entscheidung soll dann gelten: Zustimmung zum Bau der 3. Start- und Landebahn – Ablehnung des Baus der 3. Start- und Landebahn.“ Eine Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde – wenn diese Mehrheit mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten beträgt.

Dieses Zustimmungsquorum gilt gesondert für beide Bürgerentscheide.

Das Ergebnis kann den Bau der dritten Start- und Landebahn verhindern. Denn die Landeshauptstadt ist – neben dem Bund und dem Freistaat – Gesellschafterin der Flughafen München GmbH. Und das Ergebnis des Bürgerentscheids ist ein Jahr bindend für die Stadt - und für das Projekt ist Einstimmigkeit der Gesellschafter notwendig.

Bei früheren Bürgerentscheiden hatte sich die Politik auch nach Ablauf der Jahresfrist nicht über den Bürgerwillen hinweg gesetzt.

In der vom Flughafen viel mehr betroffenen Stadt Freising hätte ein Bürgerentscheid nur den Charakter einer Willensäußerung und wäre nicht bindend. Eine Befragung aller Bayern wiederum ist nicht möglich: Einen Volksentscheid kann es nur über Landesgesetze geben - und nur dann, wenn es keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt gibt. 

dpa


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