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Am Donnerstag wollte das Verwaltungsgericht Ansbach entscheiden, ob die neue Röhrenrutschen-Landschaft an dem Erlebnisbad ein Altenheim vis-à-vis über Gebühr belastet. Doch der Caritasverband für die Diözese Eichstätt als Träger der Senioreneinrichtung nahm zwei Tage vor dem anberaumten Verhandlungstermin die Klage „wegen geringer Erfolgsaussichten“ zurück.
Zeitgleich zog die Caritas das parallel beim Verwaltungsgerichtshof in München anhängige Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan der Stadt Stein zurück. Eine Entwicklung, die den Steiner Bürgermeister Kurt Krömer eigenem Bekunden nach freut: „Das bestätigt, dass unsere Argumente zutrafen und das Verfahren sauber abgewickelt wurde.“
Als die Pläne des Palm Beach bekannt wurden, für sechs Millionen Euro eine der „größten Rutschenanlagen Europas“ an das bestehende Erlebnisbad anzubauen, schlugen die Wellen in Stein hoch. Bewohner des benachbarten Wohngebiets fürchteten, noch mehr unter dem Verkehr und dem Parkdruck auf ihre Anliegerstraßen zu leiden.
Gleichzeitig sorgte sich der Caritasverband um das Wohlbefinden der überwiegend pflegebedürftigen Heimbewohner in seiner Einrichtung auf der gegenüberliegenden Straßenseite. In dem „zu erwartenden Lärmaufkommen“ sah der Sozialverband eine „unzumutbare Belastung“ auf die Senioren zukommen. Auch für Trauerfeiern auf dem nahen Friedhof fürchtete man Beeinträchtigungen.
Während die Anlieger von einer angekündigten Klage gegen das Palm Beach absahen, zog die Caritas vor den Kadi und erwirkte auf Verwaltungsgerichts-Ebene zunächst per Eilbeschluss einen Baustopp. Andreas Steinhart, Geschäftsführer des Palm Beach, legte in nächsthöherer Instanz, beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München, Widerspruch ein und bekam Recht — ebenfalls im Eilverfahren.
Knackpunkt des Verfahrens war die Frage, ob die Senioreneinrichtung die Voraussetzungen für eine Pflegeanstalt, für die strengere Lärm-Emissionswerte gelten, erfüllt. Diese Voraussetzungen sah der VGH nicht gegeben. In der Hauptsache war der Rechtsstreit mit den Eilverfahren zwar noch nicht entschieden, trotzdem ließ Steinhart nach zweimonatiger Zwangspause Ende April die Bauarbeiter wieder anrücken.
Mit der VGH-Eilentscheidung begründet Caritasdirektor Rainer Brummer in einer Pressemitteilung die Klagerücknahme: „Auch wenn wir die Entscheidung in München bedauern, wäre die dem Urteil zugrunde liegende Rechtsauffassung wohl auch im anstehenden Hauptverfahren zu erwarten gewesen; deshalb sind wir jetzt ausgestiegen.“
Ein für Palm-Beach-Geschäftsführer Steinhart „nach der Vorentscheidung in München logischer Schritt“, den er „natürlich sehr positiv bewertet“. Er hat die Termine für den Start der Super-Rutsche bereits angesetzt: Am 12. Dezember 2012 ist die offizielle Eröffnung, am 15. Dezember ist eine große Party für die Badegäste geplant.

