|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Als Beschuldigte gelten neben dem 68-jährigen Piloten inzwischen auch zwei Mitarbeiter des Luftamtes Nordbayern und ein Verantwortlicher des Segelflugclubs Lauf als Veranstalter. Am 5. September war auf dem Hochplateau von Lillinghof ein Doppeldecker beim Startversuch zu einem Formationsflug in die Zuschauermenge gerast, eine 46-jährige Frau geriet nach Augenzeugenberichten in den Propeller der Maschine und erlitt tödliche Verletzungen. 38 Zuschauer wurden verletzt, fünf von ihnen schwer. Zum Zeitpunkt des Unglücks hielten sich rund 3500 Menschen auf dem Gelände auf. Die Justiz geht nach Auskunft von Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke davon aus, dass der nötige Sicherheitsabstand von 50 Metern zwischen den Zuschauern und der Piste nicht eingehalten worden war. Zwar seien die Besucher durchaus 50 Meter von der Asphaltbahn weg gesessen, räumt Gabriels-Gorsolke ein, doch die historische Tiger Moth sei von der Wiese aus gestartet, deshalb habe die Entfernung nur 45,2 Meter betragen. Die genauen Abläufe müssten jetzt rekonstruiert werden. Und: Das Stahlseil, das den Zuschauer- vom Start- und Landebereich abtrennte, sei nicht genehmigungspflichtig gewesen.
Mathias Sperl, Vorsitzender des Laufer Segelflugclubs, verweist darauf, dass alle drei Tiger-Moth-Maschinen für ihren Formationsflug von der nördlichen Startbahn abhoben, die nur in der Mitte von einem Asphaltstreifen durchzogen ist, sonst aber aus Gras besteht. Dies sei Voraussetzung, denn die historischen Doppeldecker kämen aufgrund ihrer Konstruktion auf einer Teerstrecke nicht vom Boden weg.
Für die Mitglieder des Segelflugclubs ist das tragische Geschehen immer noch unerklärlich. Zwei Mitarbeiter des Luftamtes Nordbayern hätten die Abstände tags zuvor mit Lasergeräten vermessen, unterstreicht Vorsitzender Sperl. Der 68-jährige Pilot der abgestürzten Maschine habe neben dem Flugschein auch eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung sowie ein Flugbuch vorgelegt. Ein Test habe ergeben, dass er keinen Tropfen Alkohol getrunken hatte. Seit 30 Jahren veranstaltet der Club die jährliche Flugschau. Nun muss sich ein Mitglied, der als Veranstaltungsleiter fungierte, juristisch verantworten.

