Die fränkischen SPD-Landtagsabgeordneten unter Federführung von Helga Schmitt-Bussinger aus Nürnberg, möchten die Staatsregierung veranlassen, dass sie "größere Anstrengungen" unternimmt, um die "geschützte geografische Angabe" zu ändern. Die Begründung: Praktisch der gesamte bayerische Meerrettich komme aus Mittel- und Oberfranken. Deshalb solle auch im Namen die "Präzisierung der Herkunft" auftauchen. Die SPD-Abgeordneten nennen als Beispiele die "Nürnberger Rostbratwürste" und das "Münchner Bier".
"Dass es bayerischer Kren heißt, obwohl er zu 100 Prozent aus Franken kommt, ist doch widersinnig", so MdL Helga Schmitt-Bussinger. Allgemeiner noch kritisieren die Abgeordneten aus Franken, dass es angeblich keine einzige fränkische Herkunftsbezeichnung der EU für Lebensmittel gebe. Die Staatsregierung solle "endlich mehr Engagement für Franken" zeigen, so die Parlamentarier.
Das Justizministerium - es ist auch für Verbraucherschutz zuständig - reagierte etwas ratlos auf den SPD-Vorstoß. Formaljuristisch gebe es keine Möglichkeit, tätig zu werden: Denn laut "Europäischer Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen" könne nur eine Erzeugervereinigung eine solche Namensänderung beim Europäischen Patentamt beantragen, so eine Ministeriumssprecherin. Und die Schutzgemeinschaft Bayerischer Meerrettich reagierte ausgesprochen ablehnend auf die SPD-Initiative.
"Da wird gar nichts geändert", sagte Hanns-Thomas Schamel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft und gleichzeitig Chef des gleichnamigen Meerrettich-Kren-Marktführers aus Baiersdorf (Kreis Erlangen-Höchstadt). Der Zusammenschluss von vier Herstellern und 100 Krenbauern hat immerhin über sechs Jahre gebraucht, um den "Bayerischen Meerrettich" schützen zu lassen. Schamel war just gestern in Brüssel, um für die Dachmarke "Weltgenusserbe Bayern" zu werben.
Der Verband hat sich bewusst gegen die rein fränkische Bezeichnung entschieden. Das Bayern-Prädikat sei "national und international unschlagbar und ein Begriff", so Hanns-Thomas Schamel. Die Herkunftsbezeichnung darf übrigens nur verwenden, wer zu 100 Prozent Rohware aus Bayern verwendet und den Kren in Bayern verarbeitet und abfüllt.

