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Fürth siegt im Streit um Stadion-Namen

Playmobil-Sohn hatte die Spielvereinigung verklagt und einen Teil der Einnahmen verlangt - 19.10.2012 22:00 Uhr

NÜRNBERG/FÜRTH  - Die Spielvereinigung Greuther Fürth siegt wieder — zumindest in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Sieg vor Gericht: Playmobil zieht nicht wieder im Ronhof ein.
Sieg vor Gericht: Playmobil zieht nicht wieder im Ronhof ein.
Foto: Hans-Joachim Winckler
Sieg vor Gericht: Playmobil zieht nicht wieder im Ronhof ein.
Sieg vor Gericht: Playmobil zieht nicht wieder im Ronhof ein.
Foto: Hans-Joachim Winckler

Playmobil zieht nicht wieder im Ronhof ein: Die Klage von Conny Brandstätter wurde abgewiesen, die Spielvereinigung Greuther Fürth, ohnehin bekannt für ihr ordentliches kaufmännisches Verhalten, „fühlt sich bestätigt“, so Holger Schwiewagner, neben Präsident Helmut Hack Geschäftsführer des Vereins.

Am 1. Juli 2010 war aus dem „Playmobil-Stadion“ die „Trolli-Arena“ geworden — die Süßwarenfirma ließ sich die Namensrechte einiges kosten, und das wurmte Conny Brandstätter.

Denn der Sohn des Playmobil-Gründers sah Namensrechte verletzt und forderte 250000 Euro Schadenersatz von der Spielvereinigung, dazu zwei Drittel der Einkünfte aus den Verträgen mit Trolli. Der Streitwert lag bei 1,2 Millionen Euro.

Freilich stand angesichts dieser Klage der geplante Stadion-Neubau des Vereins nicht auf der Kippe — doch Fakt ist, dass das „Kleeblatt“ mit seinem eigentlich kaum konkurrenzfähigem Jahresetat in der 1. Liga weit unten angesiedelt ist. Geschäftsführer Schwiewagner drückt es vorsichtiger aus: „Wären die Einnahmen künftig nicht mehr geflossen, hätten wir einiges überdenken müssen.“


Doch der Verein verließ das juristische „Spielfeld“ siegreich, in der Liga wären es drei Punkte, hier sind es Argumente: Einmal ist der Sponsoring-Vertrag zwischen Playmobil und dem Verein längst abgelaufen. Zweitens findet sich unter keinem der Pachtverträge die Unterschrift von Conny Brandstätter, er kam allein als Rechtsnachfolger seines Vaters ins Spiel. Dieser hatte ihm, angeblich um Erbschaftsteuer zu sparen, das Areal vor Jahren überschrieben. Drittens ist der Name „Playmobil-Stadion“ nicht prominent genug, dass er allein deshalb schützenswert wäre. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Doch Schwiewagner hofft nun, dass dies ein Zeichen ist, und sich das Blatt fürs „Kleeblatt“ auch sportlich wendet. Wie rieb Jurist Horst Kletke, Anwalt der Spielvereinigung, Brandstätter unter die Nase: „Der sportliche und damit der wirtschaftliche Erfolg rührt doch nicht aus Ihrem Eigentum, sondern aus dem Talent der Spieler.“

  

lu


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