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Die Zulagen seien ein legitimer Ausgleich für höheren Zeitaufwand, gesteigerte Verantwortung und mehr Pflichten innerhalb der Fraktion, heißt es in dem Bericht, den Steiner am Dienstag zusammen mit der bayerischen Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) in München vorstellte.
Im Dezember hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof den fünf Landtagsfraktionen mangelnde Sparsamkeit vorgeworfen. Die Kassenprüfer kritisierten unter anderem die Zulagen auch für Arbeitskreisleiter. Kritiker der Zuschüsse stützten sich bislang auf ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2000. Das Gericht hatte entschieden, dass nur Fraktionsvorsitzende Zuschläge erhalten dürfen. Steiner kritisierte das Urteil und sagte, es habe keine bindende Wirkung für den Freistaat Bayern.
„Es kann bei der bisherigen Praxis bleiben“, sagte Steiner. Durch die Arbeit in führender Position hätten die Abgeordneten Nachteile: etwa die geringere Präsenz im Wahlkreis oder fehlende Einkünfte aus Berufen außerhalb der Politik. „Die Komplexität der Landtagsaufgaben ist gewachsen.“ Entsprechende Zulagen könnten diese Nachteile ausgleichen.
Landtagspräsidentin Stamm, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, zeigte sich erleichtert von den Ergebnissen Steiners – und dreht nun den Spieß um. Sie bemängelte die dünne Personaldecke des Landtagsamts. Ein Ausschussvorsitzender habe für komplexe Inhalte nur zwei Mitarbeiter zur Verfügung. „Das ist eine Ausstattung, die nicht mehr sachgerecht ist“, sagte Stamm. Auch die Vertretung des Landtags mit nur einem Mitarbeiter in Brüssel sei nicht ausreichend. „Da brauchen wir einfach eine bessere personelle Ausstattung.“ Die Landtags-Grünen äußerten sich kritisch zu Stamms Vorschlag, die Ausschussvorsitzenden wesentlich besser auszustatten. Mit öffentlichen Mitteln müsse möglichst sparsam umgegangen werden, hieß es in einer Mitteilung. Das gelte auch für die Fraktionszuschüsse.

