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Die Richter wiesen die Klage der Baden-Württembergerin ab, die die Urne ihres Sohnes nachträglich an ihrem Wohnort beisetzen wollte. (Az. 4 C 476/11 AG Ansbach, Az. 1 S 1054/11 LG Ansbach). Der 51-Jährige war im Frühjahr 2010 nach der Einäscherung in Dinkelsbühl bestattet worden, wo er mit seiner Lebensgefährtin zuletzt gewohnt hatte.
Seine Mutter wollte die Urne des Sohnes in ihrem Heimatort bestatten und klagte. „Konkret hat man nicht feststellen können, wo der Mann begraben werden wollte“, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Seine Lebensgefährtin hatte ein Jahr lang mit ihm zusammengelebt und auch die Beerdigung organisiert.
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12