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Klinikum fordert Beraterhonorar zurück

Ansbach: Beratungsfirma soll 232.000 Euro zurückzahlen — Prozess in Düsseldorf — Auftragsvergabepraxis des Unternehmens kritisiert - 20.05. 17:49 Uhr

ANSBACH  - Freihändig, also ohne Ausschreibung, vergab das Klinikum Ansbach 2006 einen dicken Auftrag an eine Düsseldorfer Beratungsfirma. Sie sollte ein Sparkonzept erstellen. Vereinbart war ein weitgehend erfolgsabhängiges Honorar. Doch die Klinik zahlte schon, ehe der Erfolg überhaupt bewertet werden konnte. Jetzt fordert sie 232.000 Euro zurück — und braucht dafür einen Prozess.


Endlich raus aus den Miesen. Damit kämpften in den Jahren 2005 bis 2008 etliche kommunale Krankenhäuser. Dem Klinikum Ansbach ging es da nicht anders. Seine Leitung setzte dabei vor allem auf externe Berater — darunter die Düsseldorfer Firma Schellen&Partner.


Das Ansbacher Klinikum fordert Geld von einer Beraterfirma zurück.
Das Ansbacher Klinikum fordert Geld von einer Beraterfirma zurück.
Foto: flz
Das Ansbacher Klinikum fordert Geld von einer Beraterfirma zurück.
Das Ansbacher Klinikum fordert Geld von einer Beraterfirma zurück.
Foto: flz

Das Beratungsunternehmen führte beim Klinikum von 2006 bis 2008 ein „Disease Staging“ durch; eine Untersuchung der klinikinternen Abläufe, die Sparmöglichkeiten aufzeigen soll. „Disease Staging“ wurde in den USA entwickelt. Schellen&Partner ist laut Geschäftsführer Franz-Josef Fischer die einzige Firma in Deutschland mit einer Lizenz für seine Anwendung. Es gebe aber konkurrierende Methoden.

Ausschreibung erforderlich

Diese Alternativen kamen für die Ansbacher laut Klinikvorstand Jürgen Matschke nicht in Frage: Er vergab den Auftrag, ohne weitere konkrete Angebote einzuholen. Dabei war die öffentliche Hand damals verpflichtet, einen Auftrag ab 211000 Euro auszuschreiben. Für medizinische Dienstleistungen war ab diesem Schwellenwert zumindest eine nationale Ausschreibung erforderlich. Und es war absehbar, dass das Honorar für Schellen&Partner weit darüber liegen würde. „Es gab nur eine freihändige Vergabe“, bestätigt Fischer. „Es gab aber ein Rechtsgutachten, wonach das in Ordnung war.“


Der Verwaltungsrat als Kontrollgremium des Klinikumsvorstands akzeptierte die Auftragsvergabe. Doch es gab öffentliche Kritik — vor allem von den Ansbacher Grünen. Deren Abgeordnete Renate Ackermann bekam auf ihre Landtagsanfrage im Juni 2007 von Innenminister Günther Beckstein (CSU) die Antwort, das Klinikum habe die Leistungsanforderungen „zulässigerweise“ so festgelegt, dass sie nur von einem einzigen Unternehmen erfüllt werden können.

Der Unmut über die generelle Vergabepraxis des Klinikums verstummte aber nicht. Immerhin gab das Kommunalunternehmen allein 2007 rund 1,1 Millionen Euro für Beratungsleistung aus. Auch die Essensversorgung wurde ab April 2007 für zwei Jahre an einen Dienstleister vergeben. Wieder lag das Auftragsvolumen deutlich über dem Schwellenwert, wieder fehlte die Ausschreibung, wieder beanstandete der Verwaltungsrat nichts.

Gegenüber dem Kreistag äußerte der Klinikumsvorstand im April 2008, er sei irrtümlich davon ausgegangen, dass für den Auftrag keine Ausschreibung nötig sei. Nur drei Monate später schrieb Matschke an Ansbachs Oberbürgermeisterin Carda Seidel, ein neues Rechtsgutachten gehe davon aus, „dass der Vertrag nicht unter das Vergaberecht fällt“. Eine gerichtliche Klärung der Frage mache keinen Sinn, weil das „mit Sicherheit“ ein bis zwei Jahre dauern und der Vertrag ohnehin vorher auslaufen würde. Tatsächlich ließ das Klinikum den Vertrag auslaufen und übernahm die Essensversorgung wieder selbst.

Gerichtliches Nachspiel

Die Zusammenarbeit mit Berater Schellen&Partner hat dagegen ein gerichtliches Nachspiel. Denn Klinikum und Dienstleister streiten um die Bezahlung. Die Klagesumme liegt bei 232000 Euro. Vereinbart gewesen war ein weitgehend erfolgsabhängiges Honorar. Berechnungsgrundlage sollte der Betrag sein, der in den zwölf Monaten nach Umsetzung des Konzepts eingespart wurde. „Wir haben uns bei der Vergütungsfrage voll ins Risiko begeben“, so Schellen-Geschäftsführer Fischer. Die Höhe des Honorars entspräche aber „absolut dem Branchendurchschnitt“. Laut Vertrag musste das Klinikum in Vorleistung gehen — also schon Honorar überweisen, bevor der Sparerfolg feststand. Eventuell zu viel gezahltes Geld sollte später zurückfließen.

Bezahlt wurden nach Informationen der Redaktion in drei Jahren rund 500000 Euro. Doch die Einsparungen fielen offenbar geringer aus als kalkuliert. Jetzt fordert das Klinikum fast die Hälfte dieses Betrages per Klage zurück. Schellen&Partner will aber nicht mehr so viel hergeben. Der dazugehörige Prozess am Landgericht Düsseldorf zieht sich bereits seit 2010.

Die erste Anfrage der Redaktion zu den Hintergründen beantworten die Prozessgegner mit einer gemeinsamen Presseerklärung. Darin beteuern sie, dass sie ihre Zusammenarbeit „als Erfolg“ sehen. Und dass sie „primär“ eine außergerichtliche Einigung anstreben. Das klingt, als wollten die Initiatoren der Erklärung, die von den Anwälten Daniel Sommer (Burgoberbach) und Peter Meyer (Düsseldorf) verfasst wurde, ihren Streit kleinreden. So klein, dass der Fragende das Interesse verliert. Doch es geht hier immerhin um das Geld eines Kommunalunternehmens, das bis 2008 defizitär wirtschaftete und bei dem jetzt Millioneninvestitionen anstehen.

„Nicht nachvollziehbar“

Auf erneute Nachfrage äußern sich Schellen-Geschäftsführer Fischer und Klinikumsvorstand Matschke doch selbst. Fischer geht davon aus, dass seine Firma einen Teil des Honorars verliert. „Was aber nicht nachvollziehbar war für uns, war die Höhe der Klage“, sagt er deutlich. Derzeit rechne jede Seite alles noch einmal durch. Voraussichtlich Ende des Monats sollen, so Fischer, die Ergebnisse verglichen werden. „Wir werden höchstens 25 Prozent der Klagesumme zurückzahlen müssen“, meint er. „Wir werden uns wohl in der Mitte, also bei 100000 bis 125000 Euro treffen“, meint dagegen Matschke.

Abgezogen von dieser Summe werden muss dann noch ein Anteil an den Gerichts- und Anwaltskosten. Und die orientieren sich am Streitwert, nicht am Endergebnis dieses Prozesses zum Abschluss einer „erfolgreichen Zusammenarbeit“. 



Von Gudrun Bayer

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