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In dem dreiseitigen Schreiben listet Ludwig O. Seitz auf, warum die zwölf von ihm vertretenen Grundeigentümer mit 16 Grundstücken ihr Land für Olympia nicht freigeben wollen.
Sollten die IOC-Mitglieder am 6. Juli im südafrikanischen Durban die Winterspiele 2018 an München vergeben, hätte das weitreichende Konsequenzen, glaubt Seitz. Der parlamentarische Gesetzgeber „müsste ein spezielles Olympia-Enteignungsgesetz erlassen, mit dem Ziel, den Grundeigentümern ihre Eigentum- und Besitzrechte zwangsweise zu entziehen“.
Der Anwalt der Münchner Kanzlei Labbé & Partner kündigte in diesem Fall in seinem Brief an, gegen ein mögliches „Olympia-Enteignungsgesetz Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu erheben“.
Die Münchner Bewerbergesellschaft hatte immer betont, dass nur noch die Zusage von einem kleinen Flecken im Zielhang der Kandahar-Abfahrt fehle. Ansonsten stünden alle relevanten Grundstücke zur Verfügung. Auch im Bericht der IOC-Evaluierungskommission findet das Grundstückproblem Erwähnung.
„93 Prozent sind gesichert“, schreiben die Inspektoren und zitieren bei den fehlenden sieben Prozent die Münchner Bewerbergesellschaft: „München 2018 drückte Zuversicht aus, dass eine adäquate Lösung gefunden werden würde.“ Seitz schreibt dazu: „Alternative Lösungen scheiden – schon aufgrund der Topografie und der mangelnden Mitwirkungsbereitschaft der benachbarten Grundstückseigentümer - denknotwendig aus.“

