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Sex-Droge stellt Gericht vor schwierige Aufgabe

Ein Jugendlicher starb bereits, dennoch ist die Rechtslage heikel - 08.10.2008

HERSBRUCK  - Vor der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth liegt Pionier-Arbeit: Zwar steckt Gammabutyrolacton (GBL) in jedem Putzmittel. Und auch dass es als «flüssiges Extasy« in Party-Kreisen konsumiert wird, gilt in der Szene längst als alter Hut - doch vor Gericht landete noch nie ein Dealer. Denn die Substanz GBL findet sich nicht im Betäubungsmittelgesetz - dabei kann das Zeug schwere Vergiftungen auslösen, sogar zum Tod führen.

Halluzinationen, Herzrasen, Angstattacken: Die Chemikalie aus der Plastikflasche ist lebensgefährlich - doch bislang nicht verboten. Derzeit findet am Landgericht Nürnberg-Fürth ein Prozess statt, er könnte wegweisend werden.
Halluzinationen, Herzrasen, Angstattacken: Die Chemikalie aus der Plastikflasche ist lebensgefährlich - doch bislang nicht verboten. Derzeit findet am Landgericht Nürnberg-Fürth ein Prozess statt, er könnte wegweisend werden.
Foto: dpa

Das Dilemma der Justiz: Gammahydroxibuttersäure (GHB) gilt als Betäubungsmittel in Sinne des Gesetzes, doch das ähnlich klingende Gammabutyrolacton (GBL) nicht. Dabei genügen ein bis zwei Minuten im Magen-Darm-Trakt - und das erlaubte GBL wird von der Leber in die verbotene Säure umgewandelt.

Häufige Verwendung in der Industrie

Chemisch betrachtet, erklärt Kay Brune, Professor für Pharmakologie und Toxikologie in Erlangen, handelt es sich bei der zur Diskussion stehenden Substanz ohnehin nur um eine Vorstufe der gefährlichen Säure. Warum der Gesetzgeber GBL bislang dennoch nicht verboten hat? Der Grund ist einfach: GBL wird in der Industrie verwendet, steckt auch in Lacklösern, der Druckertinte, in Felgenreinigern oder Dauerwellenmitteln. Und genau in diese Kerbe schlägt Jürgen Lubojanski, einer der Strafverteidiger der Angeklagten im aktuellen Fall: Soll man etwa die Marke «Uhu« verbieten, nur weil es Freaks gibt, die Klebstoff schnüffeln? Oder die Chefetage von BASF einsperren, weil Leute sich mit den Dämpfen von Farbeimern vergiften?

Fakt ist: Die Angeklagten hatten vorgebaut. Auf ihrer Internetseite findet sich eine deutliche Warnung, wonach die Firma «keine Verantwortung für falsche Produktverwendung« übernimmt. Die Staatsanwaltschaft sieht’s anders - die Brüder nahmen den Tod ihrer Kunden in Kauf, heißt es in der Anklage. Seit Sommer 2004 verscherbelten die Brüder die Flüssigkeit an 4.143 Jugendliche per Internet, verdienten mehr als eine halbe Million Euro.

Rettung in letzter Minute

Doch wahr ist auch: Das Zeug kursierte in der Berufsschule Höchstadt und im Freibad-West in Erlangen - ein Berufsschüler (17) landete mit Atemstillstand auf der Intensivstation. Nicht anders erging es einem 16-jährigen Schüler aus Altdorf - auch er musste im Krankenhaus behandelt werden. Heute ist klar: Die Jugendlichen hatten noch Glück - in Köln starb im November 2006 ein Konsument, auch er hatte in Hersbruck eine Plastikflasche bestellt. Zwei Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen mixten GBL ins Spezi - sie brachen mitten auf der Straße schlafend zusammen. Und ein Gesamtschüler aus Siegen fiel in einer Schulpause um - er zeigte weder Pupillenreaktionen noch Schluckreflexe, der Notarzt rettete ihn in letzter Minute.

Unter dem Titel «Der Horrortrip aus der Plastikflasche« hatte die Deutsche Apothekerzeitung schon 1999 vor der Säure gewarnt, die Rede ist von Angstattacken, Unruhe, unkontrolliertem Muskelzucken, Halluzinationen, Hyperventilation, Verwirrtheit, Sprachstörungen und Herzrasen. Es soll Wochen dauern, bis die Wirkung des Entzugs nachlässt. Professor Brune schildert, dass die Chemikalie früher als Narkosemitteln verwendet wurde und ähnlich wie Valium wirkt. Wie sich das Zeug überdosiert entfaltet, wurde bislang noch nicht einmal im Tierversuch getestet.

Auf einschlägigen Websites unterwegs

Für die Staatsanwaltschaft ist indes klar: Eben weil GBL so wirkt, handelt es sich um ein Arzneimittel - der Vorwurf an die beiden Brüder lautet daher «unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln«. Und trotz der juristisch äußerst heiklen Lage hält die Staatsanwaltschaft noch einen weiteren Trumpf in der Hand: Bei Händlern und Kunden wurden Computer beschlagnahmt - und da kam heraus: Die Angeklagten waren auch auf einschlägigen Drogenseiten unterwegs und schwärmten von ihrer Erfahrung mit - Putzmitteln. 

Ulrike Löw



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