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Verwaltungsgerichtshof prüft Überwachung von Autokennzeichen

Pendler aus Regensburg will automatisierte und Abgleich mit Polizei-Daten Erfassung unterbinden - 17.10. 18:18 Uhr

München  - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München prüft seit Montag die Zulässigkeit der automatischen Überwachung von Autokennzeichen. Ein 32 Jahre alter Pendler aus Regensburg will mit seiner Klage die automatisierte Erfassung seines Kfz-Kennzeichens auf der Autobahn 8 durch die Polizei und den Abgleich mit polizeilichen Dateien unterbinden.


In erster Instanz war der Mann vor dem Verwaltungsgericht München mit seiner Unterlassungsklage gegen den Freistaat Bayern gescheitert. Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob der Freistaat für den Erlass der entsprechenden Norm überhaupt zuständig ist und ob die Erfassung der Daten verhältnismäßig ist.

 

Handelt es sich bei der Erfassung nicht um vorbeugende Abwehr einer Gefahr, sondern um repressive Strafverfolgung, könnte der Bund für die Gesetzgebung zuständig sein. Der Vorsitzende Richter Reinhard Senftl thematisierte zum Prozessauftakt am Montag unter anderem technische Aspekte sowie Effektivität und Fehlerquote der Erhebung. Im weiteren Verlauf soll der Bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri befragt werden.

Bei der automatischen Erfassung werden digitale Fotos von Nummernschildern in Codes umgewandelt und mit Daten des Landeskriminalamts abgeglichen. Sobald ein Kennzeichnen mit den Fahndungsdaten übereinstimmt, wird der sogenannte Treffer von zuständigen Ermittlern überprüft. 



dpa

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