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In erster Instanz war der Mann vor dem Verwaltungsgericht München mit seiner Unterlassungsklage gegen den Freistaat Bayern gescheitert. Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob der Freistaat für den Erlass der entsprechenden Norm überhaupt zuständig ist und ob die Erfassung der Daten verhältnismäßig ist.
Handelt es sich bei der Erfassung nicht um vorbeugende Abwehr einer Gefahr, sondern um repressive Strafverfolgung, könnte der Bund für die Gesetzgebung zuständig sein. Der Vorsitzende Richter Reinhard Senftl thematisierte zum Prozessauftakt am Montag unter anderem technische Aspekte sowie Effektivität und Fehlerquote der Erhebung. Im weiteren Verlauf soll der Bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri befragt werden.
Bei der automatischen Erfassung werden digitale Fotos von Nummernschildern in Codes umgewandelt und mit Daten des Landeskriminalamts abgeglichen. Sobald ein Kennzeichnen mit den Fahndungsdaten übereinstimmt, wird der sogenannte Treffer von zuständigen Ermittlern überprüft.
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12