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Revierleiter Bernhard Baumann und sein Stellvertreter gingen mit erhobenen Händen zur Maschine. Jetzt zeigten sich auch die Entführer, mit Pistolen im Anschlag fragten sie: „Sind wir in Deutschland-West?“ Als Baumann dies bestätigte, gaben Karel D. und Antonin L. ihre Waffen ab und ließen sich widerstandslos festnehmen.
Gegen 8.10 Uhr am 18. April war die „Turbolet“ in Prag gestartet, um neun Passagiere zur Kur nach Marienbad zu bringen. Doch zwei der Insassen hatten ein anderes Ziel: Stuttgart. Gerade als sich der Pilot Vojtech Karnik entschieden hatte, wegen schlechten Wetters lieber Karlsbad anzufliegen, öffnete sich die Cockpit-Türe.
Mit Pistolen in den Händen stürmte Karel D. herein und forderte eine Kursänderung nach Westen. Co-Pilot Robert Pfleger griff nach hinten, um den Angreifer zu entwaffnen, zwei Schüsse fielen. Ein Projektil durchschlug Pflegers Arm, das zweite die Bordwand.
Eingeschüchtert drehte Pilot Karnik die Maschine nach Westen, bat jedoch darum, bereits in Nürnberg landen zu dürfen. Karel D, willigte ein, überwachte den Kurs aber mit einem mitgebrachten Kompass. Antonin L. hielt indessen mit einer Pistole und einer selbstgebauten Handgranate die übrigen Passagiere in Schach. Um 8.40 Uhr empfing die Nürnberger Flughafenleitung einen Funkspruch in holprigem Englisch. Der Pilot meldete, seine Maschine sei in der Hand von Luftpiraten und er benötige dringend Hilfe.
Weder verfüge er über Deutschland-Karten noch über die Instrumente für einen automatischen Anflug. Die Nürnberger Luftsicherung richtete daraufhin ihr Sichtpeilgerät nach Osten und leitete die Maschine auf dem Peilstrahl durch die geschlossene Wolkendecke, bis Karnik etwa vier Kilometer vor Nürnberg erleichtert meldete: „Ich sehe Flugplatz“. Nach der Verhaftung der Entführer wurde der verletzte Co-Pilot ins Klinikum gebracht und die verschreckten Passagiere in der Polizeikantine mit Kaffee und Kuchen bewirtet. Anschließend organisierten die Beamten für sie sogar noch eine Stadtrundfahrt in einem Polizeibus. Am Nachmittag bereits landete eine Rot-Kreuz-Maschine aus Prag und brachte Piloten und Fluggäste zurück in die CSSR.
Die Luftpiraten machten derweil bei einer ersten Befragung bereitwillig Angaben zu ihren Absichten und baten um politisches Asyl. Sie bezeichneten sich als politisch Verfolgte, die in einer Flugzeugentführung die einzige Möglichkeit gesehen hätten, ihr Land zu verlassen.
Zwei Jahre zuvor war bereits acht jungen Tschechoslowaken auf diese Weise die Flucht geglückt, mit einer gekaperten Iljuschin landeten sie ebenfalls in Nürnberg. In der CSSR hatte sich herumgesprochen, dass diese mit Haftstrafen zwischen acht Monaten und zweieinhalb Jahren sehr glimpflich davongekommen waren. Was Karel und Antonin allerdings nicht wussten: In der Zwischenzeit hatte eine Strafrechtsänderung die Mindeststrafe für Luftpiraterie auf fünf Jahre erhöht.
So forderte die Staatsanwaltschaft beim Prozess drei Monate später auch acht Jahre Freiheitsstrafe. Die Anwälte der Entführer hingegen sahen in der Tat einen „minderschweren Fall“, den auch das reformierte Gesetz kannte, aber nicht näher definierte. Vor der Reform wurden Flugzeugentführungen aus Ländern des Ostblocks als „Verlegenheitstatbestand“ betrachtet und dementsprechend milde bestraft Auch jetzt berief sich die Verteidigung auf eine „notstandsähnliche Situation“.
Karol und Antonin berichteten, wie sie nach der gewaltsamen Niederschlagung des „Prager Frühlings“ 1968 aktiv gegen die Besatzungsmacht gekämpft hatten. Unter Dubcek waren sie Mitglieder einer unpolitischen Tramp-Bewegung namens „Micky-Maus-Club“ gewesen. Als dann russische Panzer das Land überrollten, wandelte sich der Club in eine Widerstandsorganisation um.
Karel D. bezeichnete sich als führendes Mitglied und erzählte von ihren Aktionen. Sie hätten russische Soldaten überfallen und entwaffnet, sowie Peilsender zerstört, die gegen den unerlaubten Empfang westlicher Radiostationen eingesetzt wurden. Auch Antonin L. bezeichnete sich als aktiver Widerständler, der Kurierdienste geleistet hätte. Als Anfang 1972 der Ermittlungsdruck der CSSR-Behörden gegen sie immer größer wurde, hätten sie sich zur Flucht gezwungen gesehen. Die Große Strafkammer des Nürnberger Landgerichts zeigte Verständnis für die Beweggründe der Angeklagten. Auch glaubte man Karel D., dass die Schüsse im Cockpit eine Reflexhandlung ohne Verletzungsabsicht gewesen waren. Dennoch seien bei der Flucht Unbeteiligte in höchste Gefahr geraten, von einem „minderschweren Fall“ könne keine Rede sein.
Das Gericht hielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für angemessen, wohl auch, um ein Signal an mögliche Nachahmungstäter in der CSSR zu senden. „Es müsste sich herumsprechen, dass Piratenakte via Karlsbad nach Nürnberg nicht in die Freiheit, sondern für viele Jahre hinter Gitter führen, und derart teuer erkauftes politisches Asyl nicht aufwiegen“, so der Kommentar der Nürnberger Nachrichten zum Strafmaß.
Ein solches Signal war auch dringend geboten: Sechs Wochen zuvor hatten zehn junge Tschechen eine Maschine der Slov-Air nach Weiden entführt und dabei den Piloten erschossen.
Sa. 27.04.13
Sa. 06.04.13
Sa. 30.03.13
Sa. 09.03.13
Fr. 22.02.13