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Mit gutem Grund: Erstens wünscht man das Frühwerk des berühmtesten Sohnes der Stadt nicht aus Jux und Tollerei, sondern für eine wissenschaftlich fundierte Ausstellung. Zweitens kam es einst auf dubiosem Weg zu seinem heutigen Besitzer, der Wittelsbacher Landesstiftung. Und drittens verlangen die Franken schließlich keine dauerhafte Rück-, sondern eine temporäre Leihgabe für lediglich 90 Tage.
Derzeit profitiert Nürnberg von dem medienwirksamen Hickhack, das inzwischen allerdings bizarre Züge annimmt. Die Partei für Franken möchte Strafanzeige gegen die Stiftung als Eigentümer des Bildes stellen, weil sie das Werk dereinst nicht rechtmäßig erworben habe. Und dass ein Thema im bayerischen Landtag parteiübergreifend für Einigkeit sorgt, kommt auch nicht alle Tage vor. Dürer zumindest hier als Friedensstifter.
Die bundesweiten Schlagzeilen in Hörfunk, Zeitungen und Fernsehen schaffen Publicity für das Nürnberger Ausnahme-Projekt, das Dürers Werk erstmals seit vier Jahrzehnten wieder in großem Umfang unter die Lupe nimmt. Dafür sind eben auch Leihgaben nötig. Der jetzige Streit wird dafür sorgen, dass auch die Ausstellung, die am 24. Mai beginnt, mehr Aufmerksamkeit erregen wird als das ohne die hitzige Debatte der Fall gewesen wäre — egal ob die Präsentation nun mit oder ohne den schönen Zankapfel stattfindet.
Und wird das berühmte Bild nun kommen oder nicht? Die Chancen stehen derzeit wohl 50 zu 50. Zwar hat sich der bayerische Landtag für die Leihgabe ausgesprochen. Nur leider haben die Politiker in dem Fall nicht wirklich etwas zu sagen: Eigentümer der Kostbarkeit ist die Wittelsbacher Stiftung. In deren Vorstand sitzen jeweils ein Vertreter des Hauses Wittelsbach, des Kunstministeriums und der bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Und die haben unmissverständlich klar gemacht, dass sie nicht daran denken, sich von der Politik unter Druck setzen zu lassen.
Ließen sie diesen Dürer reisen, würden sie einen Präzedenzfall schaffen. Denn das Gemälde steht auf einer Sperrliste von 114 Werken, die niemals verliehen werden dürfen. Aber wie heißt es so schön: Ausnahmen bestätigen die Regel!