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Was kaum jemand weiß: Der Verkaufspreis eines Handys enthält immer auch einen Anteil an Abgaben für das private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke. Bei einem Smartphone (der Anteil liegt bei 55 Prozent aller verkauften Handys) mit einer Speicherkapazität von 32 Gigabyte sind das immerhin 36 €. In Deutschland. Denn ein Ungar zahlt nur 18 €, ein Franzose lediglich zehn. In Litauen liegt die Abgabe bei 4,34 €, in Italien beträgt sie ganze 34 Cent. So viel „Chaos“ will Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier nicht länger dulden. „Wir werden einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt schaffen“, sagte er. Für den Verbraucher hat das möglicherweise deutlich spürbare Folgen. Denn die Abgaben, mit denen die Rechte von Urhebern abgegolten werden, will Brüssel nun vereinheitlichen.
Wie notwendig das ist, zeigt nicht nur das Beispiel der Mobiltelefone. Auch bei leeren DVDs klaffen die Gebühren weit auseinander. Während im Verkaufspreis einer bespielbaren DVD in Deutschland nur knapp 14 Cent für Künstler enthalten sind, liegen die Zwangsgebühren im Ausland teilweise drastisch höher: Franzosen zahlen einen Euro, Dänen 48 Cent, Polen 2,5 Prozent des Verkaufspreises und Litauer sechs Prozent des Einfuhrpreises. Bei MP3-Playern klaffen die Abgaben zwischen einem und 20 € auseinander. Deutschland liegt mit fünf € im Mittelfeld.
Die Kommission will nun, dass die Verbraucher künftig erfahren, wen sie beim Kauf eines Kopierers, Druckers, Telefax-Gerätes oder Computers mitfinanzieren. Außerdem hat eine Expertengruppe, die Barnier zur Sichtung des Marktes eingesetzt hatte, vor, dass diese Gebühren nicht länger von den Herstellern, sondern vom Einzelhandel erhoben und abgeführt werden müssen. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen soll der Kunden-Wohnsitz entscheiden. Damit wäre das derzeit beliebte Online-Shopping uninteressanter, weil Preisspannen zwischen zwei identischen Geräten in verschiedenen EU-Ländern dahinschmelzen würden.
Das Paket, das Kommissar Barnier nun zu einem Gesetzesvorschlag ausbauen muss, gehört zu einer Initiative zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter. Eine angemessene Vergütung der Urheber sei, so die Kommission, zentral, um weiter künstlerische Qualität und anspruchsvolle Tätigkeit von Autoren und Kunstschaffenden zu garantieren. Nach einer Erhebung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit von 2009 lag der weltweite wirtschaftliche Schaden durch Rechteverstöße damals bei etwa 200 Mrd. € im Jahr.
