|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Ein Busfahrer hatte eine Reisegruppe zu einem Fußballpokal-Spiel in München gefahren. Er kam in den Genuss einer nicht abgeholten Eintrittskarte und verfolgte das Spiel in seiner Pause. Beim Verlassen des Stadions rutschte er auf einer Treppenstufe aus und verletzte sich am Oberschenkel. Der Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab.
Die Klage des Mannes hatte keinen Erfolg. Es müsse unterschieden werden zwischen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in Zusammenhang stehen und solchen, die der privaten Sphäre zuzurechnen seien. Der Busfahrer hat während seiner Pause das Fußballspiel besucht, was demnach dem privaten Bereich zuzuordnen sei.
