16°C
Donnerstag, 24.05. - 02:00 Uhr
Login
Info
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos!
Passwort vergessen
Info
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!

E-Mail-Adresse
Druckversion

Mediatoren begehren gegen „Papiertiger“ auf

Gesetzesentwurf des Justizministeriums ist eine „lustlose Pflichtübung“ - 02.08. 16:00 Uhr

NÜRNBERG  - Die Deutschen ziehen häufig vor Gericht. Aber nicht gern. Streitigkeiten so zu beheben, ist oft langwierig, teuer und kostet Nerven. Eine Alternative ist die Mediation, die außergerichtliche Konfliktbeilegung. Ein Gesetz, angeschoben durch Brüssel, verspricht nicht weniger als eine bessere Streitkultur in Deutschland. Doch den Entwurf der Bundesregierung bezeichnen Insider als „mager“, „unambitioniert“, als „lustlose Pflichtübung mit Neigung zum Papiertiger“. Verfehlt werde vor allem das Hauptziel, die Entlastung der Gerichte. Wir brachten drei Mediatoren und einen Richter zu diesem Thema an einen Tisch.


Unsere Redaktion brachte sie an einen Tisch zu einer diskussionsfreudigen Runde (von links): Die Mediatoren Frank Schmidt, Bernd Borschel und Jutta Heyn sowie den Präsidenten des Landgerichts Nürnberg/Fürth Rainer Gemählich. Erstmals soll ein Gesetz die Mediatorenrolle regeln, doch den Entwurf finden sie ungenügend.
Unsere Redaktion brachte sie an einen Tisch zu einer diskussionsfreudigen Runde (von links): Die Mediatoren Frank Schmidt, Bernd Borschel und Jutta Heyn sowie den Präsidenten des Landgerichts Nürnberg/Fürth Rainer Gemählich. Erstmals soll ein Gesetz die Mediatorenrolle regeln, doch den Entwurf finden sie ungenügend.
Foto: Michael Müller-Jentsch
Unsere Redaktion brachte sie an einen Tisch zu einer diskussionsfreudigen Runde (von links): Die Mediatoren Frank Schmidt, Bernd Borschel und Jutta Heyn sowie den Präsidenten des Landgerichts Nürnberg/Fürth Rainer Gemählich. Erstmals soll ein Gesetz die Mediatorenrolle regeln, doch den Entwurf finden sie ungenügend.
Unsere Redaktion brachte sie an einen Tisch zu einer diskussionsfreudigen Runde (von links): Die Mediatoren Frank Schmidt, Bernd Borschel und Jutta Heyn sowie den Präsidenten des Landgerichts Nürnberg/Fürth Rainer Gemählich. Erstmals soll ein Gesetz die Mediatorenrolle regeln, doch den Entwurf finden sie ungenügend.
Foto: Michael Müller-Jentsch

Der Streit um das elterliche Erbe wird unerbittlich ausgefochten. Das Geschwisterpaar beharkt sich bis aufs Blut, die beiden können einander vor lauter gegenseitiger Kränkungen kaum noch in die Augen sehen. Aber ihr Geld wollen sie sehen, möglichst rasch. Doch schnell geht es nie, wenn die gegnerischen Parteien vor Gericht ziehen. Und teuer würde es. Denn die Eltern haben ihnen einen schönen Batzen Vermögen hinterlassen, so dass wegen des hohen Streitwerts ebenfalls hohe Anwalts- und Verfahrenskosten drohen. Die Alternative: Die Geschwister suchen einen Mediator auf.

„Das schärfste Schwert“

Das soll in Zukunft häufiger geschehen. Die Streithähne kommen so zu einer schnelleren Lösung des Konflikts und entlasten zugleich die Gerichte. Zur Förderung der Mediation hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Jahresanfang einen Gesetzesentwurf für die bisher ungeregelte Branche vorgelegt. Doch die Fachwelt reagierte enttäuscht, ebenso die Parlamentarier, und zwar fraktionsübergreifend. Der Bundestag verwies den Entwurf zur Nachbesserung an den Rechtsausschuss. Dort liegt er jetzt. Mit einem überarbeiteten Vorschlag ist frühestens im Spätherbst zu rechnen.

Der erfahrene Mediator in Nürnberg, Frank Schmidt, begrüßt das Ziel, die Mediation zu fördern. Er kritisiert die bisherige Vorlage allerdings als „routinierte, pflichtschuldige Umsetzung“ einer entsprechenden EU-Richtlinie. Völlig daneben findet er, dass demnach der Mediator — egal mit welcher Vorbildung — bei Gericht eine Pfändung beantragen darf, um den Gerichtsvollzieher loszuschicken. „Die Vollstreckungsurkunde ist das schärfste Schwert überhaupt“, sagt der Rechtsanwalt und Mediator. „Ob die Pfändung ihre Ordnung hat, müssen zwingend Juristen überprüfen.“ Diese Rolle dürfe man keinesfalls einem nichtanwaltlichen Mediator überlassen.

Die zweite Schwäche sieht der frühere Nürnberger Umweltreferent und heutige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Mediation, Frank Schmidt, in den fehlenden finanziellen Anreizen, die der Gesetzgeber für eine gütliche Einigung liefere. Die Briten dagegen machten es richtig: Wenn das Gericht die Konfliktparteien zum Mediator schickt und die eine Seite blockiert statt sich um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen, muss der Blockierer mehr bezahlen. Schmidt: „Dieses Modell scheint zu wirken.“

Freilich gibt es auch in Deutschland die gerichtliche Mediation für besonders zähe Fälle. Rainer Gemählich, Präsident des Landgerichts Nürnberg/Fürth, nennt Zahlen für seinen Bereich: Von 8000 erstinstanzlichen Zivilprozessen im Jahr gingen lediglich 200 in die Mediation. Eine Förderung sei daher vonnöten, wolle man tatsächlich eine Entlastung der Gerichte erreichen. Die Entlastung besteht vor allem in der Zeitersparnis. Oft sind es, so Gemählich, Bauprozesse wie der um die Generalsanierung des Frankfurter Fußballstadions. Der Prozess landete vor dem Nürnberger Gericht, weil die beklagte Firma hier ansässig war. Nach üblichem Muster „wäre daraus eine Reptilienakte geworden, wie wir sagen, eine jahrelange Leidensgeschichte“. Dagegen lag in jenem Fall das Ergebnis innerhalb von 16 Stunden auf dem Tisch — dank Gerichtsmediation.

16 Stunden statt 16 Jahre

Mit dem aktuellen Entwurf des Justizministeriums ist auch er unzufrieden. Gemählich sieht die gerichtsinterne Mediation nicht genügend berücksichtigt, ja sogar diskriminiert durch eine „Gleichmacherei“. Der Gerichtspräsident sagt: „Wir wollen das machen, was die Zivilprozessordnung uns erlaubt.“ Stattdessen soll der Richtermediator keine weitergehenden Befugnisse haben als der Sozialpädagoge oder die Psychologin mit Mediatorenausbildung. Für einen Rechtstitel müssten die streitenden Parteien nach dem Entwurf einen weiteren Richter anrufen. Anstelle der Entlastung drohen mehr Bürokratie und Doppelarbeit. Dass die Gerichtsmediation zudem kostenpflichtig werden soll, findet er unerhört.

Freilich enthalte der Entwurf durchaus auch gute Ansätze, sagt die Nürnberger Mediatorin Jutta Heyn. So muss in Zukunft jede Klageerhebung vor Gericht zunächst beantworten, ob eine Mediation oder andere Form der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, oder was dem entgegenstand. Diese Neuregelung soll das Bewusstsein für die Mediation in der Bevölkerung und bei Anwälten tiefer verankern.

Noch ein Vorteil: Rechtlich bindend sei die Mediationsvereinbarung zwar bislang schon gewesen, erläutert Heyn. Aber in Zukunft kann sie zum Beispiel bei einem Notar hinterlegt werden. Doch auch Heyn vermisst konkrete Vorgaben, etwa wie die Qualität der Dienstleistung gesichert werden soll. Der Gesetzgeber hätte höhere Standards zur Berufsausbildung und Eignung einfordern müssen. Denn bis heute ist der Beruf nicht geschützt.

Welche „weichen“ Fähigkeiten sollte ein Mediator mitbringen? Einfühlungsvermögen und Toleranz sowie „liebevolle Zugewandtheit und Allparteilichkeit“, meint Schmidt. Bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht die Neigung, sich auf die Seite des Schwächeren, des Mitarbeiters, zu schlagen. Das dürfe nicht sein.

Völlig anderes im Argen

Bernd Borschel ist auf die innerbetriebliche Mediation spezialisiert. Als Mittler wird er herbeigerufen, wenn beispielsweise in einem Handwerksbetrieb der Haussegen schiefhängt. Die Untergebenen wollen ihren Meister loswerden und machen Druck auf den Geschäftsführer. Der weigert sich, so dass die Anspannung in der Firma wächst, worunter die Arbeit leidet. Borschel konnte den Knoten lösen, berichtet er — mit einem ganzen Bündel konkreter Schritte. Die packten beide Parteien an und merkten dabei, dass verdeckt unter den vordergründigen Streitpunkten noch völlig anderes im Argen lag.

Im Argen liegt aus der Sicht der Experten auch ein Versäumnis des Justizministeriums: Es fehle die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Insofern sei die Mediation benachteiligt gegenüber zivilen Gerichtsverfahren. Gut immerhin in der Praxis, dass rund die Hälfte der Rechtsschutzversicherungen die Gebühren für das Verfahren übernehmen.

Auf die Erfolgsquote sind die Mediatoren — ob gerichtliche oder freie — stolz. Statistisch liege sie bei 70 Prozent der Fälle. Vielleicht liegt es daran, dass Themen einbezogen werden, die nicht gerichtsverwertbar sind, aber nichtsdestotrotz heftig in den Herzen der Streithähne stechen. Im Falle des erwähnten Geschwisterpaars kann die Ursache die ungerechte Behandlung durch die Eltern sein. Die Kränkung schmerzt, egal ob sie schon 30 Jahre zurückliegt. Manchmal kann eine schlichte Entschuldigung das Eis brechen.

Vor Gericht bleiben solche Dinge ohne Belang. Der Kläger fühlt sich nicht selten übergangen, ist nicht Herr des Verfahrens. Gemählich kennt die verstörten Blicke. „Der Kläger schaut nur ratlos zu, wie sich die Anwälte während der mündlichen Verhandlung untereinander verständigen.“ Und Mediator Schmidt weiß um die Missverständnisse über Mediation: „Viele Leute denken, das sei nett und unverbindlich. Tatsächlich aber handelt es sich um die entscheidungsfreudigste Methode überhaupt.“ 





Aktueller Zeitungstitel Nürnberger Nachrichten
  • Nürnbergs Trafo-Werk gefährdet: Die IG Metall fürchtet, der Stellenabbau sei nur der Anfang
  • Den Felsen im Griff: In der Frankenalb findet zu Pfingsten Deutschlands größtes Kletterfestival statt
  • Wenig ruhmreich: Unter der NS-Herrschaft ließ sich der 1. FC Nürnberg instrumentalisieren

Amtliche Bekanntmachungen

Moneyspecial DAX

Moneyspecial regional

Immobilien suchen

Immobilien suchen

Immobilienangebote in Nürnberg, Fürth und Franken
Was suchen Sie?
z.B. 3 Zim Wohnung zur Miete
Wo suchen Sie?
z.B. 90402 Nürnberg, ER