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Seit Herbst 2008 ficht Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen hehren Kampf. Der brachte ihr zwar das gewünschte Gesetz ein, aber auch den Beinamen «Zensursula« und jede Menge Gegner. Über 135.000 Unterschriften sammelte die Anti-Zensur-Initiative im Internet, um das Gesetz zu verhindern. Letztlich vergeblich.
Missbrauch lediglich nicht mehr sichtbar
Vergeblich sind nach Ansicht der Gegenseite allerdings auch von der Leyens Bemühungen. Denn das Sperren von Internet-Seiten führe «lediglich dazu, dass der Missbrauch nicht mehr sichtbar ist, aber keinesfalls dazu, dass er verhindert wird,« sagt Ossi Urchs, Berater zahlreicher Firmen in Sachen Internet.
Wer eine Seite anwählt, die vom Bundeskriminalamt (BKA) auf den Index gesetzt wurde, der bekommt ein Stopp-Schild auf den Bildschirm. Der Text auf dem Schild klärt den Nutzer auf, dass er dabei ist, eine strafbare Handlung zu begehen.
Handel findet woanders statt
Auf diese Weise soll das Gesetz einen Beitrag gegen die Weiterverbreitung von kinderschänderischem Material leisten. Doch der Erfolg ist nach Meinung von Experten fraglich. So hatte der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter in seiner Kanzlei schon Hunderte einschlägige Fälle. Seine Erfahrung: «Der Handel findet in geschlossenen Benutzergruppen statt.«
Das Ziel, den «Markt« für Kinderpornografie auszutrocknen, sei so jedenfalls nicht erreichbar, sagt Anwalt Vetter, «da die Handelsplätze weitab der Internetsperren liegen.« Bild- und Videomaterial wird per Mail, anonymem Download, Handy-Versand oder per Post getauscht. Scheitert das Gesetz also schon an seinem eigenen Anspruch?
Verstoß gegen das Grundgesetz
Wäre dem so, dann stellte sich die Frage, welchem Zweck das Gesetz stattdessen dient. Antworten darauf gibt es bereits: Nach Ansicht von Ossi Urchs und vielen Mitstreitern «wird hier eine Zensur-Infrastruktur aufgebaut, die ganz offensichtlich gegen Geist und Wortlaut des Grundgesetzes verstößt.« Gegen Artikel 5 nämlich, der die Meinungsfreiheit garantiert: «Eine Zensur findet nicht statt.«
Oberster Wächter wider die Zensur ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar. Er sieht zwar die Zugangsbehinderung für kinderschänderische Angebote nicht als Eingriff in die Informationsfreiheit. Aber er warnt wie Urchs vor weiteren Begehrlichkeiten: «Mit diesem Gesetz wird eine Sperr-Infrastruktur geschaffen, die sich technisch auch für andere Inhalte eignen würde.«
Gründliche Beratungen wegen Zeitdruck nicht möglich
Fängt man damit erst einmal an, so Schaar, «setzt man eine gewisse Kreativität frei.« Erste Forderungen wurden bereits laut: von Urheberrechtsinhabern, von Bewegungen gegen gewaltverherrlichende Spiele im Internet und von Politikern, die extremistische Propaganda sperren lassen wollen. Schaar äußert sich unserer Zeitung gegenüber sehr kritisch zu dem Gesetz: «Als es im Wirtschaftsausschuss des Bundestages auf den Tisch kam, war eine gründliche Beratung aufgrund des selbst erzeugten Zeitdrucks gar nicht mehr möglich.«
Eine «angemessene Debatte im politischen Raum« sei ausgeblieben, denn das Gesetz musste noch vor dem Ende der Legislaturperiode fertig werden: «Bei mehr Zeit hätte man sich auch noch mehr mit den Inhalten der Petition auseinandersetzen können.« Schaar hat nun ein fünfköpfiges Gremium auszusuchen, das zum überwiegenden Teil aus Juristen besteht und «mindestens quartalsweise« die Sperrlisten des Bundeskriminalamtes überprüfen soll.
Zuerst Angebot löschen
Das BKA soll, bevor es ein Stoppschild vor einer Seite aufbaut, zunächst in Eigenregie versuchen, dieses Angebot löschen zu lassen. Diese Versuche werden dokumentiert. Scheitern die Versuche und das BKA stellt tatsächlich Schilder auf, hat das von Schaar benannte Gremium die Möglichkeit, in Stichproben zu prüfen, ob die auf den Listen stehenden Seiten zu Recht blockiert sind.
Löschungsaufforderungen an Server-Betreiber im Ausland zu richten, hielt das BKA bis vor kurzem für nicht möglich: Man könne nicht in fremde Hoheitsrechte eingreifen, hieß es. Diese Einstellung hat sich geändert. Zumal es internationalen Großbanken inzwischen binnen Stunden gelingt, Phishing-Seiten eliminieren zu lassen, die Benutzerdaten ausspionieren. Udo Vetter: «Tests von Kinderschutzorganisationen und Netzaktivisten - also nichtstaatlichen Stellen - haben ergeben, dass Löschungsaufforderungen sehr wohl beachtet werden. Bei den allermeisten Providern gelang es, Kinderporno-Seiten löschen zu lassen - in rund 80 Prozent der Fälle sogar innerhalb von 24 Stunden.« Der Anwalt schließt daraus, «dass einfach der politische Wille zum Löschen fehlt.«
Inhaltlich in der Bredouille
Datenschützer Peter Schaar ärgert sich, in welche inhaltliche Bredouille er gebracht wird. Auf der einen Seite steht sein Amt für die Informationsfreiheit und den Schutz persönlicher Daten vor unberechtigtem staatlichem oder privatem Zugriff. Auf der anderen Seite nötigt ihn aber das Leyen-Gesetz jetzt zu einer Aufgabe, mit deren tatsächlicher Arbeit er zwar nichts zu tun haben wird, die sich aber mit der Einschränkung der Informationsfreiheit beschäftigt.
Vielleicht bleibt ihm die Sache ja erspart. Die Initiatoren der Online-Petition denken über eine Verfassungsklage nach. Tenor laut Udo Vetter: «Eine im Geheimen werkelnde und der gerichtlichen Kontrolle entzogene Staatsmacht ist nicht mehr rechtsstaatlich.« Das gelte auch für das Bundeskriminalamt, wenn es Internetseiten nach geheimen, nur stichprobenartig geprüften Listen sperren lasse.
«Fehlende gerichtliche Kontrolle«
Vetter rechnet «fest damit, dass das Sperrgesetz auch wegen dieser fehlenden gerichtlichen Kontrolle« vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird. Wie leicht eine vom BKA aufgestellte Seitensperre umgangen werden kann, zeigt ein Video im Internet. Es dauert ganze 27 Sekunden.

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