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Harte Strafen im Brunner-Prozess

Angeklagter wegen Mordes verurteilt - 06.09. 09:46 Uhr

München  - Für die Richter war es Mord, und sie zeigten Härte. Mit seinem harten Urteil folgte das Gericht am Montag annähernd den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Im Brunner- Prozess hat das Landgericht München die beiden jungen Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt. Erste Reaktionen: Richtig so.


Sebastian L. (li.) muss wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge für sieben Jahre ins Gefängnis, Markus S. wegen Mordes neun Jahre und zehn Monate.
Sebastian L. (li.) muss wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge für sieben Jahre ins Gefängnis, Markus S. wegen Mordes neun Jahre und zehn Monate.
Foto: dpa

Der 19-jährige Haupttäter Markus S. bekam neun Jahre und zehn Monate Haft wegen Mordes. Das Gericht blieb damit nur zwei Monate unter der höchstmöglichen Jugendstrafe. Gegen Sebastian L. (18) verhängte die Jugendkammer sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Reinhold Baier wollten sich die jungen Männer an Brunner rächen, weil der sich schützend vor die Schülergruppe gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für Markus S. und acht Jahre für Sebastian L. verlangt. Die Verteidigung hingegen hätte die beiden Angeklagten mit deutlich unter sieben und dreieinhalb Jahren ausreichend bestraft gesehen. Bei Markus S. sahen die Anwälte im Urteil vor allem den Mordvorwurf als überzogen an. Für die Verteidiger von Sebastian L. bei Körperverletzung mit Todesfolge die Strafe deutlich zu hoch. Die Anwälte wollten noch mit ihren Mandanten sprechen. Aller Wahrscheinlichkeit nach sollen aber Rechtsmittel eingelegt werden.



Am 12. September 2009 hatten die beiden jungen Männer eine Gruppe Teenager in der Münchner S-Bahn bedroht und angekündigt, sie auszurauben. Brunner beobachtete dies, rief die Polizei und stellte sich schützend vor die Schüler. „Er hörte nicht weg“, sagte Baier in der Urteilsbegründung. „Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, “der Spastiker“, sich einmische.“ An dem Bahnsteig am S-Bahnhof Solln habe sich Brunner „wie ein menschliches Schutzschild“ vor die verängstigten Schüler gestellt und dann aus Notwehr als erster zugeschlagen. „Brunner durfte von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff der beiden Angeklagten ausgehen.“ Die beiden seien gemeinsam brutal auf ihn losgegangen. Markus S. trat ihn gegen den Kopf und gegen den Bauch, als er bereits am Boden lag - beide Tritte hätten Gutachtern zufolge lebensgefährlich sein können.
 

Markus S., der wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt wurde, neben seinen Anwälten Maximilian Pauls (Mi.) und Hermann Saettler (li.).
Markus S., der wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt wurde, neben seinen Anwälten Maximilian Pauls (Mi.) und Hermann Saettler (li.).
Foto: dpa

Während Sebastian L. Brunner nur habe verletzen wollen, habe Markus S. als der Aggressivere den Tod Brunners in Kauf genommen. „Sein Verhalten steht auf sittlich niedrigster Stufe. Wäre er erwachsen, hätte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen“, sagte Baier. Sebastian L. habe gegen Ende der Schlägerei versucht, seinen Freund von dem am Boden liegenden 50-Jährigen wegzuziehen. Er habe nicht gebilligt, dass Markus S. den am Boden liegenden Brunner wuchtig gegen Kopf und Bauch trat, sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den Jüngeren. Zudem habe er im Prozess aufrichtige Reue gezeigt. Bei Markus S. hingegen fehle dieses Bewusstsein bis heute. Noch in der Untersuchungshaft habe er Unverständnis geäußert, warum sich Brunner eingemischt habe.


Brunner starb schließlich nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Er hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Brunners Vater Oskar, der im Prozess als Nebenkläger aufgetreten war, erschien zur Urteilsverkündung nicht. Seit dem Tod seines Sohnes gehe es ihm wie auch seiner Frau psychisch und physisch schlecht, berichtete die Anwältin des 80-Jährigen.


Die Dominik-Brunner-Stiftung hat das Prozess-Ende begrüßt. „Wir sind froh, dass der Prozess beendet ist“, erklärte Vorstand Peter Maier. Die vergangenen Monate seien für Familie und Freunde eine starke Belastung gewesen. Ob das Urteil angemessen sei, wollte die Stiftung nicht kommentieren – ihr Hauptaugenmerk liege nicht auf dem Strafmaß, sondern darauf, dass sich eine solche Tat nicht wiederhole.


Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) lobte Prozessführung und Urteil. „Es ist eine gerechte Strafe, wenn man davon ausgeht, dass das Jugendstrafrecht angewandt werden muss.“ Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete das Urteil als klares Signal, dass Gewalt nicht geduldet werde. „Dominik Brunner hat in einer für die damaligen Opfer äußerst brisanten Lage unerschrocken geholfen und ist ein Vorbild für Zivilcourage.“ Der Richterspruch sei „hart und deshalb gut“, sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. 





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