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Hans B. (Name geändert) besitzt weder die allgemeine Hochschulreife, noch ein Universitätsdiplom. Gleichwohl bewarb er sich mit einem selbst am PC produzierten „Abi“-Zeugnis bei verschiedenen IT-Unternehmen in der Region. Er wollte als Vertriebsmitarbeiter eingestellt werden und schaffte dies auch.
Beim Erstellen der Urkunden ging der 32-Jährige äußerst professionell vor. Er versah das „Abiturzeugnis“, das angeblich von einem Gymnasium in Hessen aus dem Jahr 1999 stammte, mit dem Dienstsiegel der Schule, mit der Unterschrift des Oberstudiendirektors und gab sich selbst den Notendurchschnitt von 1,2.
Eine Kopie des „Originals“ beglaubigte er mit dem Namen und der Unterschrift eines Pfarrers. Die Schriftstücke scannte Hans B. ein und digitalisierte sie. Als Pdf-Dateien fügte der „Abiturient“, der in Wirklichkeit nur den Realschulabschluss hat, die Dokumente seinen Bewerbungen bei. Auch sein Lebenslauf war in weiten Teilen frei erfunden.
Prompt wurde B. im März 2009 in Nürnberg als „Junior Account Manager“ eingestellt. Doch bereits drei Monate später war das Arbeitsverhältnis beendet und seine Chefs formulierten im Arbeitszeugnis: „Sein Arbeitsstil war stets zweckmäßig“. Diesen unschönen Satz entfernte Hans B. später am PC und verlängerte auf eigene Faust seine Beschäftigungszeit um sechs Monate. Mit dem geschönten Zeugnis bewarb er sich erneut — diesmal als Außendienstmitarbeiter. Den Job bekam er allerdings nicht.
Im August 2010 gab er sich dann als Absolvent einer New Yorker Business-School aus, wo er angeblich einen „Master of International Management“ gemacht hatte. Auch diese E-Mail-Bewerbung hatte Erfolg. Hans B. wurde bei einer IT-Firma zu einem Bruttomonatsgehalt von 3200 Euro eingestellt. In dem Arbeitsvertrag gab es eine Klausel, die ihm verbot, innerhalb von zwei Jahren nach einer etwaigen Entlassung bei der Konkurrenz zu arbeiten.
Als auch dieses Anstellungsverhältnis noch während der Probezeit vom Arbeitgeber beendet wurde, zog Hans B. vors Arbeitsgericht. Hier klagte er 38400 Euro Entschädigung für die Karenzzeit aus der Wettbewerbsklausel ein. Im Zuge dieses Prozesses recherchierte der Arbeitgeber und kam dem Hochstapler auf die Schliche. B. wurde deshalb auch wegen versuchten Prozessbetruges angeklagt.
Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Heike Klotzbücher legte der vorbestrafte Betrüger, der zuletzt unter laufender Bewährung stand, ein Geständnis ab. Rechtsanwalt Michael Spengler zufolge strebte sein Mandant einen adäquat bezahlten Job an, von dem er gut leben konnte.
Hans B. hatte einst eine Ausbildung zur Fachkraft für Werksschutz absolviert. Inzwischen hat B. ein Fernstudium im IT-Bereich begonnen. Der Verteidiger forderte jetzt noch einmal Bewährung für B. Der Staatsanwalt beantragte 18 Monate Haft.
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12