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Zwei elf und zwölf Jahre alte Jungen trauten im August 2011 ihren Augen nicht. Ein erwachsener Mann ließ im Nichtschwimmerbecken des Westbades seine Badehose ein Stück herunter und befriedigte sich selbst, wobei er in die Richtung der Jungen geschaut und gegrinst haben soll. Der ältere Junge hatte die unsittlichen Handgriffe auch beim Schnorcheln unter Wasser beobachtet und seinen jüngeren Freund dann darauf hingewiesen. Die Kinder, die in Begleitung einer der Mütter im Bad waren, berichteten den Vorfall dem Bademeister.
Als die Polizei eintraf, konnten die Jungen den Mann gut beschreiben: etwa 40 Jahre alt, Schnauzbart und eine Kette mit einem auffälligen Amulett. Schnell war der Badegast gefunden. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Berufsfeuerwehrmann und dreifachen Familienvater handelte, der wohl mit seiner zwölfjährigen Tochter an diesem heißen Tag im überfüllten Westbad war.
Eine Polizeibeamtin, die vor Ort mit den Jungen gesprochen hatte, hielt deren Aussagen für glaubwürdig. Eine weitere Beamtin, die den 45-Jährigen später auf der Wache vernommen hatte, schilderte im Zeugenstand, der Mann habe entsetzt reagiert, als sie ihn mit dem Vorwurf konfrontierte. Ihr gegenüber berichtete er dann Folgendes: Er habe seine defekte Taucherbrille, an der das Gummiband fehlte, vorne in seine Hose hineingesteckt. Zum Tauchen – wobei er sie mit den Händen vor den Augen festhalten musste – habe er sie dann jeweils hervorgeholt. Dieses Manöver an der Badehose müssten die Buben wohl beobachtet und fehlinterpretiert haben.
Ob sie die entsetzte Reaktion des Mannes glaubwürdig fand, wollte dessen Verteidiger Oliver Schreiber von der Zeugin wissen. Oft sei Entsetzen nur gespielt, wusste die Polizeibeamtin aus ihrer Berufserfahrung. Sie habe sich damals jedoch gewundert, warum ein Erwachsener im Nichtschwimmerbecken zwischen Kindern tauchen wollte. Eine tatsächlich defekte Plastikbrille befand sich in den Aservaten des Gerichts.
Nachdem Jugendrichterin Andrea Elfrich den elfjährigen Schüler angehört hatte, jedoch der zwölfjährige Hauptbelastungszeuge nicht aus der Schule zum Prozess erschienen war, regte sie ein Rechtsgespräch mit den Beteiligten an. Am Ende wurde das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Angeklagten eingestellt. Der erklärte sich schnell bereit, 1500 Euro an ein Kinderheim zu zahlen. Auch trägt er die Prozesskosten.
Die Feuerwehr führt momentan wohl ein Disziplinarverfahren gegen den 45-Jährigen. Offenbar war der Beamte seit vielen Jahren auch für Nachwuchsschulungen der Jugendfeuerwehr zuständig. Er soll aber von diesem Posten inzwischen abgezogen worden sein.
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12