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Wie berichtet, hatte das OLG die beiden aus Rumänien stammenden Beschuldigten (41 und 36), denen schwerer Raub mit Todesfolge vorgeworfen wird, nach einem Jahr Untersuchungshaft trotz bestehender Fluchtgefahr auf freien Fuß gesetzt. Begründung: Die Staatsanwaltschaft habe den im Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention verbrieften Beschleunigungsgrundsatz seit den letzten Haftprüfungen nicht ausreichend beachtet.
Die Richter hatten gerügt, dass die Anklage zu spät erhoben worden sei und die Verfahrensverzögerungen „allein den Organisationsbereich der Staatsanwaltschaft betreffen“.
Lubitz hierzu: Der Schlussbericht durch die Polizei sei im November, kurz vor der Pensionierung des bis dahin zuständigen Kollegen, eingegangen. „Dieser Staatsanwalt, der in seiner beruflichen Laufbahn zahlreiche Großverfahren unter enormen Einsatz erledigte , hat bis zu seinem Ausscheiden Ende November 2011 hervorragende Arbeit geleistet“. Bei der Entscheidung des Strafsenats habe bereits die fertige Anklage vorgelegen.
Obwohl das frei gewordene Referat damals nicht sofort neu besetzt werden konnte, habe sich der Nachfolger des pensionierten Staatsanwalts „unter enormem Einsatz und Zurückstellung nahezu der gesamten Freizeit“ in den hochkomplexen Sachverhalt eingearbeitet, das Verfahren schnellstmöglich abgeschlossen und die Anklageschrift erstellt.
Indes sagt das OLG: Die Haftbefehle gegen die Beschuldigten seien aufzuheben gewesen, „weil das Verfahren nicht die in Haftsachen gebotene Beschleunigung erfahren hat.“
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12