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In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Ansbach der Umweltorganisation WDCS Recht gegeben. Bei dem Streit geht es um die verpflichtende Herausgabe von Informationen seitens der Stadt zur Delfinhaltung im Nürnberger Tiergarten. Die Stadt Nürnberg als Trägerin des Tiergartens legte daraufhin Berufung ein.
Die Diskussion um die Delfinzucht im Nürnberger Zoo war im Oktober vergangenen Jahres wieder aufgeflammt, nachdem ein Delfinbaby kurz nach seiner Geburt gestorben war. Tierschützer forderten deshalb ein Verbot der Delfinzucht.
Laut den Angaben des Wal- und Delfinschutzforums sind seit Bestehen des Tiergartens 37 Delfine verendet. Seit den intensiven Zuchtbemühungen im Jahr 2004 seien 9 Delfine kurz nach ihrer Geburt gestorben. Im Sommer sollen die Tümmler in eine neue Delfin-Lagune umziehen. Von Seiten des Tierparks sieht man darin eine qualitative und quantitative Verbesserung. «Als erste Freianlage in Deutschland für Delfine bietet die Lagune den Tieren die Möglichkeit Naturereignisse "live" zu erleben», heißt es auf der Homepage. Die Tierschützer glauben das nicht. Sie gehen davon aus, dass auch in der neuen Lagune artgerechte Haltung nicht möglich sein wird.
Doch damit gaben sich die Tierschützer nicht zufrieden.Sie klagten vor dem Verwaltungsgericht Ansbach die uneingeschränkte Akteneinsicht der Umweltinformationen ein.
Mi. 23.05.12
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12
Fr. 18.05.12