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Allerdings signalisierten die städtischen Behörden den Zirkussen sehr deutlich, dass nur diejenigen erwünscht seien, die sich an die tierschutzrechtlichen Bestimmungen halten, schreibt die Verwaltung.
Das Ordnungsamt räumt in der Vorlage für den nächsten Rechtsausschuss des Stadtrats am 14. September durchaus ein, dass die anspruchsvollen Anforderungen an eine artgerechte Haltung von Wildtieren die Frage aufwerfen würden, „ob die Begleiterscheinungen eines umherziehenden Zirkusbetriebs wie ständiges Verladen, lange Transportzeiten in beengten Käfigen und ständige Temperaturschwankungen, denen die Tiere ausgesetzt sind, zumutbar sind“. Die in Nürnberg gastierenden Zirkusse halten vor allem Elefanten, Löwen, Tiger und Zebras.
Das Tierschutzgesetz enthalte aber keine Differenzierung zwischen domestizierten und wildlebenden Tieren. Damit unterstelle das Gesetz, dass bei jedweder Tierart eine artgerechte Haltung möglich sei. Von dieser Wertung des Bundesgesetzgebers könne die Stadt bei der Vergabe von Flächen nicht einfach abweichen.
Allerdings kontrolliere man die Zirkusse mit Tierhaltung intensiv. Gegen „schwarze Schafe“ würde mit Maßnahmen wie Wegnahme von Tieren, Bußgeldern und Strafanzeigen vorgegangen.