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Das Verwaltungsgericht Ansbach muss dabei klären, ob einem Nachbar des Gotteshauses die Lautstärke des Glockengeläuts noch zumutbar ist. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter werde dazu die Ergebnisse seiner Lärmmessung präsentieren, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.
Der Anwohner von Schnelldorf-Haundorf (Landkreis Ansbach) hatte bereits im Jahr 2008 gegen die evangelische Kirchengemeinde St. Wolfgang geklagt. Er wohne einen Meter vom Glockenturm der Kirche entfernt und fühle sich von dem Glockengeläut gestört, hatte er vor Gericht betont. Die Lautstärke des rund um die Uhr viertelstündig stattfindenden Glockengeläuts übersteige die zulässigen gesetzlichen Richtwerte.
Das Landeskirchenamt der evangelischen Kirche in Bayern argumentierte dagegen, der Kläger habe bereits vor seinem Einzug von der benachbarten Kirche und ihren jahrhundertealten Traditionen gewusst. Darüber hinaus sei die Intensität des Viertelstundenschlages verringert worden und entspreche nun den gesetzlichen Vorgaben. Das Landeskirchenamt bezog sich außerdem auf das verfassungsrechtlich garantierte kirchliche Selbstbestimmungsrecht.