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So weit, so gut. Nur: Erika S. weiß nichts von diesem Telefongespräch, ebenso wenig wie ihr Mann. Die beiden Ruheständler leben allein im Haus und benötigen keine fremde Hilfe. Und weil man immer wieder von Betrügern liest, die es vor allem auf ältere Mitmenschen abgesehen haben, überlegen die beiden: Rufen wir bei der Polizei an oder bei der Zeitung? Sie entscheiden sich für Letzteres, und die NZ geht der Sache nach.
Robert Gollmer, in der Kölner Malteser-Bundesgeschäftsstelle zuständig für Marketing und Vertrieb, überprüft die Angelegenheit. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein zweiminütiges Telefonat stattgefunden habe, in dessen Verlauf die Frau dem Besuch eines Mitarbeiters zugestimmt habe. Die Dame habe vor Jahren einmal generelles Interesse am Hausnotruf signalisiert.
Weil die Sache aber noch nicht akut gewesen sei, habe man vereinbart, in einiger Zeit wieder in Kontakt mit der Frau zu treten. Das tue man in solchen Fällen im Abstand von zwei Jahren, und so sei das Ganze zu erklären. Die Telefonanrufe seien in der Bundesgeschäftsstelle auch gespeichert.
Doch Erika S., die betont, nicht unter Vergesslichkeit und auch keinen sonstigen Problemen mit dem Gedächtnis zu leiden, schwört Stein und Bein, „niemals“ mit irgendjemandem von den Maltesern gesprochen zu haben. Auch ihr Mann ist sich da ganz sicher. Die beiden wundern sich außerdem, wie der Hilfsdienst an ihre Adresse und Telefonnummer gekommen ist.
Robert Gollmer verweist auf den Datenschutz, an den sich die Malteser streng halten würden. Die Adresse sei gespeichert worden, als die Frau Info-Material über den Hausnotruf angefordert habe. Grundsätzlich würde der Hilfsdienst auch keine Daten vom Einwohneramt beziehen.
Das bestätigt Olaf Kuch, Leiter des Einwohneramtes der Stadt Nürnberg. Zwar könne jeder bei dieser Behörde eine Adressenauskunft mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum erhalten, wenn er gezielt nachfrage – nicht aber Telefonnummern. Weil man ans Meldegesetz gebunden sei, würden keine Gruppenauskünfte erteilt. Äußere etwa jemand den Wunsch, „Ich brauch’ mal ein paar Rentner“, dann sei er bei dem Amt an der falschen Adresse.
Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel: Politische Parteien bekommen solche Auskünfte vor Wahlen – beispielsweise alle Jungwähler in der Südstadt – und Wissenschaftler, die an einer Studie arbeiten, ebenso. Meinungsforscher oder Unternehmen würden derartige Angaben immer über Adresshändler beziehen, die Daten weiterverkaufen.
Die Sorgen von Erika S. und ihrem Mann über illegale Datenweitergabe kann Tatjana Halm, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale in München, gut nachvollziehen: „Es gibt einen rege funktionierenden Datenhandel.“ Sie rät, mit Angaben zur eigenen Person grundsätzlich sehr zurückhaltend umzugehen. Gerade ältere Leute, so ihre Erfahrung, würden dazu neigen, in übertriebenem Pflichtgefühl immer alles peinlich genau auszufüllen. Die Angabe des Geburtsdatums aber sei oft nur freiwillig; dann sollte man auch darauf verzichten.
Im Fall von Erika S. und den Maltesern hat der Hilfsdienst laut Robert Gollmer mittlerweile die Daten gelöscht. Gollmer kann die Angelegenheit allerdings nicht nachvollziehen: „So was habe ich noch nie auf dem Tisch gehabt.“