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Drei Gesetzentwürfe liegen vor: Peter Hintze (CDU) hat sich mit Parlamentariern von SPD, FDP, Linken und Grünen zusammengetan und einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die PID in Grenzen erlaubt – und zwar dann, wenn ein Elternteil eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit hat. Johannes Singhammer (CSU) und Birgitt Bender (Grüne) fordern ein Verbot der PID. Rene Röspel (SPD), Priska Hinz (Grünen) und Norbert Lammert (CDU) votieren für einen Kompromissvorschlag, der die PID in einem engeren Rahmen als der Hintze-Entwurf erlaubt: Nämlich dann, wenn die besagte erbliche Vorbelastung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Totgeburt führt.
Die Abstimmung unterliegt keinem Fraktionszwang, die Trennlinien laufen quer durch alle politischen Fraktionen. Die NZ fragte die Nürnberger Bundestagsabgeordneten, wie sie sich entscheiden werden.
„Die Kirchen waren so hartnäckig wie lange nicht mehr“, sagt Martin Burkert (SPD), wenn er an die Diskussionen der vergangenen Monate denkt. Auch die Behindertenverbände hätten sich massiv gegen die PID ausgesprochen. Letztlich aber konnten sie Burkert mit ihren Einwänden nicht überzeugen, er wird für den Hintze-Entwurf stimmen: „Wenn der Kinderwunsch da ist und es nur so geht, dann sollte man es nicht verhindern“, meint der SPD-Abgeordnete, zumal das Verfahren in vielen Ländern Europas angewandt werde. Burkert hat dem evangelischen Landesbischof Johannes Friedrich und anderen PID-Gegnern auch einen Brief geschrieben: „Ich kann einfach keinen Beschluss vertreten, der Menschen, die das genetische Risiko tragen, ein nicht lebensfähiges oder schwerstbehindertes Kind zu zeugen, die medizinische Möglichkeit vorenthält, ihr Leid zu mindern“, heißt es darin.
Der Sozialdemokrat berichtet von einer Begegnung mit einem Paar, das nach zwei Totgeburten die Föten auf dem örtlichen Friedhof bestatten musste. Das habe ihn tief berührt. Burkert findet es schade, dass die Gruppen um Hintze und Röspel sich nicht auf einen Entwurf einigen konnten; so werde das Lager der Befürworter gespalten. In seiner sechsjährigen Abgeordnetenzeit habe er nur beim Thema Nichtraucherschutz noch mehr Anfragen auf dem Tisch gehabt. „Es ist schon eine harte Diskussion. Wir müssen darüber reden, wann Leben beginnt, und da habe ich eine andere Auffassung als die Kirche.“
„Es ist für mich eine ganz schwere Entscheidung und ich habe mich noch nicht endgültig festgelegt“, sagt Dagmar Wöhrl (CSU). In den vergangenen Tagen hat die CSU-Politikerin die einzelnen Entwürfe noch einmal gewälzt. „Ich tendiere aber zum Gesetzentwurf von Peter Hintze. Die Präimplantationsdiagnostik sei bei diesem Vorschlag an ganz enge Voraussetzungen gebunden. „Wir geben ja nichts generell frei.“ Allenfalls 200 Frauen seien im Jahr von dieser Regelung betroffen. Bei Wöhrl haben sich Frauen gemeldet, die sich sehnlichst ein Kind wünschen, aber die Kraft nicht haben, es noch einmal zu versuchen, nachdem schon einmal ein Kind aufgrund einer schweren Erbkrankheit nach wenigen Monaten starb – weil wahrscheinlich das Gleiche geschehe. „Solchen Frauen können wir doch nicht mit Strafen drohen“, sagt Wöhrl. Auf der einen Seite rate man Frauen über 35 Jahren zur Pränataldiagnostik, die dann zum Schwangerschaftsabbruch führen könne, und auf der anderen Seite bestrafe man Frauen, die einen Kinderwunsch haben. Das passe nicht zusammen.
Harald Weinberg (Die Linke) ist Mitglied des Gesundheitsausschusses, der bei der Behandlung des Themas federführend war. „So hatte ich die Freude, die ganze Geschichte mitzubekommen.“ Dennoch musste er lange mit sich ringen. „Ich habe mich auch immer noch nicht ganz entschieden, aber ich tendiere mittlerweile sehr stark zu dem Verbotsantrag. Ich sehe es schon so, dass wir mit der PID eine Tür aufmachen würden. ,Wunschkind‘ oder ,Selektion‘, das sind alles so blöde Stichworte, aber die Gefahr sehe ich, dass es in eine solche Richtung geht.“
Lange hatte Weinberg über den Kompromissvorschlag nachgedacht: „Ich habe eine ganze Weile dazu tendiert, den Röspel-Entwurf zu unterstützen. Aber ich glaube nicht, dass der parlamentarisch eine Mehrheit finden wird. Und der Hintze-Entwurf geht mir zu weit, dann bin ich eher für ein Totalverbot.“ Weinberg findet es problematisch, dass die Frage nach der PID so einen Stellenwert erlangt hat: „Das geschieht zu meinem Verdruss. Natürlich ist es ein wichtiges Thema. Aber wir haben im Finanzierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung kurzerhand beschlossen, dass den Leuten noch viel tiefer in die Taschen gegriffen wird, was die künftige Gesundheitsfinanzierung betrifft, und das hat nicht so viel Aufsehen erregt. Da finde ich die Verhältnismäßigkeit etwas schräg.“ Schließlich seien davon weit mehr Menschen betroffen als von der PID, bei der es jährlich höchstens 200 Fälle bundesweit gebe.
„Ich habe ein eigenes Fach bei mir, in dem die Stellungnahmen zu dem Thema PID einen Stapel von ungefähr 20 Zentimetern erreicht haben“, erzählt Michael Frieser. Auch der CSU-Politiker hat sehr lange das Für und Wider gewälzt, mittlerweile aber sieht er sich als einen „frenetischen Anhänger“ des Entwurfs von Singhammer/Bender. „Aus einer moralisch-philosophischen Sicht muss man zu einem Verbot kommen.“ Frieser betont, dass er sich das nicht leicht gemacht habe und er sich im Klaren sei über die Not der Eltern. „Aber ich sage trotzdem Nein. Da würde eine Grenze fallen, die dieser Staat nicht mehr im Griff hat und die der Mensch nicht mehr im Griff hat.“
Freilich seien Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber dies ist für Frieser mit einer Erlaubnis für die PID nicht zu vergleichen: „Das wäre der erste Fall, bei dem man sich nur auf die Suche nach beschädigtem Erbgut macht.“ Frieser befürchtet, dass sich hier die Wissenschaft verselbstständigt.
„Der Mensch ist aufgrund seiner Unvollkommenheit vor Gott auch vor sich selbst zu schützen. Und da muss ich mich als Politiker fragen: Muss man nicht eine Grenze einziehen und die Gesellschaft vor den eigenen Möglichkeiten schützen?“ Man könne den Stand der Technik einsetzen, um das Leben von Menschen mit Behinderungen so weit wie möglich zu verbessern – aber es dürfe nicht mit den Mitteln der Wissenschaft darum gehen, Leben zu verhindern. Die „Ehrfurcht vor dem Leben“ steht bei Friesers Entscheidung im Zentrum.
„Die Debatte um die Präimplantationsdiagnostik verlangt jedem einzelnen Abgeordneten eine schwierige ethische Entscheidung ab. Ich selbst werde dem interfraktionellen Gesetzentwurf zustimmen, für den Carola Reimann (SPD) als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses steht“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Günter Gloser. „Dieser Entwurf (kurz auch der Hintze-Entwurf genannt, Anm. der Red.) erlaubt die Untersuchung embryonaler Zellen auf schwere Erbkrankheiten oder das Risiko einer Totgeburt. Dafür bedarf es einer Begutachtung und der Zustimmung einer Ethikkommission.“ Dies und nur dies solle erlaubt werden, um Müttern zu einem gesunden Kind zu verhelfen, findet Gloser. „Ich halte die mögliche Verwerfung einer befruchteten Eizelle für ethisch vertretbarer als einen möglichen legalen Schwangerschaftsabbruch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn nach bereits gängigen Methoden eine schwere Schädigung des Kindes nachgewiesen werden sollte.“ Nach Glosers Ansicht dürfe es bei einer künstlichen Befruchtung keinesfalls ermöglicht werden, „sich das Geschlecht, bestimmte körperliche Eigenarten oder die Haarfarbe aussuchen zu können“. Notwendig sei eine gesetzliche Regelung auf jeden Fall. „Denn der Bundesgerichtshof hat die PID, die im Embryonenschutzgesetz nicht geregelt wird, bisher straffrei gestellt.“
Ganz eindeutig steht für Günter Gloser aber fest: „Mein Ja zur PID ist kein Freibrief zur Selektion!“