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Lemir Tarek Chehab ist verzweifelt. Er ist einer der Wirte, die das Rauchverbot am härtesten trifft. Der gebürtige Libanese betreibt die Shisha- & Cocktailbar „Mocca“ in der Landgrabenstraße, am Aufseßplatz. Seit dem 1. August bleiben die Kunden aus. „Am Samstag lief das Geschäft noch gut, am Sonntag hatten wir die ersten großen Einbußen“, sagt er. Lemir Tarek Chehab hält sich an das Rauchverbot in seinem Lokal, nur auf drei Tischen im Außenbereich können die Gäste nun noch Shisha, also Wasserpfeifen, rauchen. Chehab sieht seine Existenz bedroht. „Ich werde deswegen Klage beim Bayerischen Verfassungsgericht einreichen.“
Er will damit erreichen, dass in seiner Shisha-Bar die Wasserpfeifen wieder genutzt werden dürfen. Schließlich mache er damit 70 Prozent seines Umsatzes, sagt der 41-Jährige; hinzu kommen libanesische Vorspeisen und Cocktails. Im Februar 2009 hatte er sein Shisha-Lokal eröffnet, da gab es das erste Rauchverbot bereits. Das „Mocca“ fiel später unter die „Eckkneipen-Klausel“, die das Rauchen in Lokalen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche erlaubte. Diese Ausnahmeregel ist mit dem verschärften Verbot seit dem 1.August ebenso hinfällig wie das Rauchen in Nebenräumen, Diskotheken, Bars oder Festzelten. Einzige Ausnahme: Bei privaten Feiern in Gaststätten darf weiter geraucht werden.
Eine Verbündete hat Tarek Chehab bereits: Christine Klever. Die Betreiberin der Zigarren-Lounge „Casa del Habana“ hatte vergangene Woche angekündigt, Klage gegen das Rauchverbot einzureichen. „Dabei bleibt es auf jeden Fall“, sagte Klever gestern der NZ. Derzeit bereite ihr Anwalt, Jochen Carl, die Klage vor. Ob sie sich an das Bayerische Verfassungsgericht oder an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden wird, ist noch nicht entschieden. Klever könnte mit dem Urteil — sollte es zu ihren Gunsten ausgehen — einen Präzedenzfall schaffen. Ihr Betrieb falle zwar unter das Gaststättengesetz — und damit gilt das strikte Rauchverbot —, allerdings sehe sie sich selbst nicht als Gastronomin. „Ich mache den größten Teil meines Umsatzes mit dem Verkauf von Zigarren.“ Diese werden in der Lounge geraucht. Die Getränke, die sie dazu reiche, seien Nebensache.
Im Gegensatz zur „Mocca“-Bar wird im „Casa del Habana“ auch jetzt noch geraucht. Das Ordnungsamt hält sich, nach einer Güterabwägung, mit Kontrollen zurück, bis über die Klage entschieden worden ist, bestätigt dessen stellvertretender Leiter, Robert Pollack. Entgegen aller Gerüchte gebe es keine „Raucherpolizei“. „Es gibt 1000 Verbote in Deutschland, die meisten davon sind sinnvoll, aber nehmen wir beispielsweise die Hausarbeitsregelung, die besagt, wann Rasen gemäht werden darf. Da laufen wir ja auch nicht Sonntagmittag durch die Siedlungen und gucken, ob doch jemand dagegen verstößt“, so Pollack. „Sollte sich jemand bei uns beschweren, dass in einem Lokal geraucht wird, werden wir zuerst den Wirt schriftlich auf das Verbot hinweisen.“ Im Wiederholungsfall droht ein Bußgeld von 200 bis 250 Euro beim ersten Verstoß und bis zu 1.000 Euro bei Folgeverstößen. „Aber auch der rauchende Gast begeht einen Verstoß“, so Pollack. Wird er ertappt, droht ihm die gleiche Geldstrafe.
Als das gelockerte Rauchverbot galt, gingen in den vergangenen zwölf Monaten etwa 100 Beschwerden beim Ordnungsamt ein. Nach der Verschärfung zum 1. August dürfte diese Zahl schnell übertroffen werden. Allein gestern standen die Telefone bei den beiden Beamten, die für das Verbot zuständig sind, kaum eine Minute still. Raucher luden ihren Frust ab, Wirte informierten sich über die Rechtslage, Anwohner beschwerten sich über verstärkten Lärm — erzeugt von Rauchern, die nun wieder vermehrt vor den Kneipen statt darin stehen.
Diskutieren Sie das Rauchverbot im Blog unter www.nz-online.de/senf