|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
18 öffentliche Bunker, auch Schutzbauwerke genannt, unterhält die Stadt Nürnberg derzeit. Die Innenministerkonferenz hatte bereits vor vier Jahren beschlossen, das bisherige, flächendeckend orientiere Schutzraumkonzept aufzugeben und dies Ländern und Kommunen mitgeteilt. In Nürnberg schrillten da beim Förderverein Nürnberger Felsengänge alle Alarmglocken. Zu den Führungen durch den Wodanbunker kamen vom 2. bis zum 9. Januar weit über 4000 Besucher, darunter auch sehr viele jüngeren Alters. Für den Förderverein Nürnberger Felsengänge ein weiterer Beleg dafür, dass es sich lohnen würde, wenigstens einen der ABC-Bunker für die Nachwelt zu erhalten.
Wie gestern im Bau- und Vergabeausschuss zu hören war, stellt sich die Situation jedoch kompliziert dar: Zum einen hat der Bund nämlich das Verfahren der Bunkerstilllegung und den zeitlichen Ablauf der „Rückabwicklung“ nicht bekanntgegeben. Zum anderen ist noch nicht bekannt, wie mit dem bundeseigenen Inventar (Luftumwälzanlagen, Filter etc.) nach der „Rückabwicklung“ zu verfahren ist. Bis dahin, auch das erfuhren die Ausschussmitglieder, ist die Stadt Nürnberg derzeit noch verpflichtet, die Schutzräume zu verwalten und zu unterhalten.
Der Verein Nürnberger Felsengänge hatte im vergangenen Januar Oberbürgermeister Ulrich Maly schriftlich darum gebeten, die Zivilschutzanlage im Hauptbahnhof und/oder den Waffenhof und/oder den Wodanbunker für eine dauerhafte Nutzung überlassen zu bekommen. Der Verein argumentierte, der Stadt würden keine Unterhalts- und Instandsetzungkosten entstehen, weil diese durch Einnahmen und Rücklagen des Vereins gedeckt wären. Die Verwaltung steht dieser Aussage skeptisch gegenüber, „da noch keine entsprechenden Kostenschätzungen vorliegen“.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den angefragten Bunkern um stadteigene Anlagen handelt, es entstünden keine Erwerbskosten. In den vergangenen Jahren fielen demnach jährlich Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten in Höhe von rund 4000 Euro je Bunkeranlage an. Diese Kosten seien nur für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft als Schutzraum notwendig und nicht für eine dauerhafte öffentliche Nutzung.
Für die öffentliche Nutzung gilt laut Stadtverwaltung das Baurecht, das für die Schutzräume nicht angewendet werde. Deshalb ist nach Einschätzung der Verwaltung damit zu rechnen, dass für den Umbau für eine öffentliche Nutzung erhebliche Kosten entstehen. Solange die Rahmenbedingungen für eine etwaige öffentliche Nutzung noch nicht bekannt seien, sei auch eine Kostenschätzung nicht möglich.
Es müsste also abgewartet werden, wie die „Rückabwicklung“ durch den Bund erfolgen wird. Erst dann würden die Kosten für eine öffentliche Nutzung zu klären sein. Wörtlich heißt es dann: „Sobald dies geschehen ist, wird die Verwaltung mit dem Förderverein Nürnberger Felsengänge Kontakt aufnehmen und Möglichkeiten der Überlassung der genannten Bunker prüfen.“ Bis dahin bestehe die Möglichkeit für den Förderverein, Führungen und Besichtigungen anzubieten; „dies wird auch weiterhin von der Verwaltung unterstützt“.