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Bis Montag, 16. August, soll Christine Klever nachweisen, dass sie gegen das Rauchverbot vor Gericht gezogen ist. Das hat sie nämlich, so die Stadt, angekündigt, bis jetzt aber noch nicht getan. Sollte sie den juristischen Weg tatsächlich beschreiten, würde die Stadt solange nichts gegen die Rauchschwaden in der Lounge unternehmen, bis ein Gerichtsurteil vorliegt.
In seinem Brief an Klever, der in Auszügen den Medien vorliegt, stellt das Ordnungsamt fest: "Das "Casa del Habano" ist eine Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes, weil Getränke oder Speisen abgegeben werden. Es unterliegt damit uneingeschränkt dem Gesundheitsschutzgesetz (GSG)." Das GSG lasse keine Ausnahmen zu, die Stadt könne deshalb auch für das "Casa del Habano" keine Ausnahmen machen.
Christine Klever selbst sieht sich, wie sie in einem Gespräch mit der NZ betont hatte, nicht als Gastronomin. "Ich mache den größten Teil meines Umsatzes mit dem Verkauf von Zigarren." Diese werden in der Lounge geraucht. Die Getränke, die sie dazu reiche, seien Nebensache. Sie wolle die Klage in den nächsten zwei Wochen einreichen, sagte sie im NZ-Interview vom 2. August. Für eine aktuelle Stellungnahme war sie nicht erreichbar. Auch wenn das Amt nun Druck macht, vielleicht gibt es für das "Casa del Habano" noch einen anderen Weg. Am Ende des Schreibens heißt es: "Als Alternative sieht das Ordnungsamt nur die Möglichkeit, dass die Lounge-Inhaberin ihr Konzept so gestaltet, dass das Lokal nicht mehr als Gaststätte betrieben wird. Dann dürfte sie aber keine Speisen und Getränke mehr anbieten."