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Da die Wirtin davon ausging, dass sich das Rauchverbot auf Tabakwaren bezieht, veränderte sie einfach die Zutaten für ihre Wasserpfeifen. Statt Tabak verbrennen in den Pfeifentöpfen nun getrocknete Früchte und sogenannte Shiazo-Steine. Das Münchener Ordnungsamt drohte ihr dennoch mit Bußgeldern. Das wollte sie sich nicht gefallen lassen.
Sie zog vor Gericht und verbuchte einen Erfolg: Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs teilten gestern mit: Das Nichtraucherschutzgesetz bezieht sich nur auf den Schutz vor Tabakrauch (Az.: 9 CE 10.2468). Demzufolge darf die Wirtin ihren Gästen weiterhin – ganz legal – tabakfreie Wasserpfeifen mit Früchten und Shiazo-Steinen servieren.
Auch in Nürnberg erreichten das Ordnungsamt kürzlich zwei Anfragen von Shisha-Café-Besitzern, die tabakfreie Wasserpfeifen anbieten möchten. Amtsleiter Robert Pollack warnt jedoch vor zu großer Euphorie nach dem Urteil: „Es ist zunächst ein Eilverfahren, das entschieden wurde.“ Das heißt, das Hauptverfahren steht noch aus. Es ist unwahrscheinlich, aber möglich, dass der Gerichtshof sich dann noch anders entscheidet und auch ein Verbot für tabakfreie Pfeifen erlässt. Eine Rolle könnte dabei spielen, dass man noch nicht weiß, welche Schadstoffe beim Verbrennen der Früchte und Steine entstehen. „Wir haben im Oktober eine Beprobung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Auftrag gegeben“, so Pollack. Die Ergebnisse stehen noch aus. Im Moment könnten Shisha-Wirte in Nürnberg ihren Gästen tabakfreie Wasserpfeifen anbieten. „Dafür gibt es kein Bußgeld.“