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Vergewaltiger Peter Bernhard S. lebte Fantasien aus

Gericht befasst sich mit der Biografie des Sexualverbrechers - 10.02. 07:04 Uhr

Nürnberg  - Welche Persönlichkeit verbirgt sich hinter Peter Bernhard S.? Der 49-jährige Sexualstraftäter steht im Prozess um die Geiselnahme und Vergewaltigungen zweier Frauen seit zwei Wochen im medialen Rampenlicht. Nun kam seine Biografie vor dem Landgericht zur Sprache.

Sexualverbrecher Peter Bernhard S. im Gerichtssaal.
Sexualverbrecher Peter Bernhard S. im Gerichtssaal.
Foto: News5 /Ott
Sexualverbrecher Peter Bernhard S. im Gerichtssaal.
Sexualverbrecher Peter Bernhard S. im Gerichtssaal.
Foto: News5 /Ott

S., ein gebürtiger Nürnberger, hat seinen leiblichen, aus Spanien stammenden Vater nie gekannt. Er wächst bei seiner Mutter und deren Partner auf. Der betrachtet ihn als „Bastard“, schlägt und „foltert“ den Jungen, wie S. es später gegenüber einem Psychiater berichtet.

Als Teenager kommt S. in eine Jugendhilfeeinrichtung, beendet die Hauptschule und macht eine kaufmännische Lehre. Als der Stiefvater ihn wieder einmal angreift, hält S. ihm ein Messer an den Hals und droht, ihn „abzustechen“. Von da an wird er von ihm in Ruhe gelassen.

1983 heiratet der damals 21-Jährige. Sechs Wochen nach der Hochzeit kommt es zur ersten schweren Sexualstraftat: Peter Bernhard S. wacht eines Morgens im Ehebett auf und hat die Fantasie, mit seiner Nachbarin zu schlafen. Halbnackt klopft er an ihrer Wohnungstür. Die arglose Frau öffnet und wird von S. überwältigt. Er zwingt sie brutal zum Geschlechtsverkehr. 1984 wird er wegen dieses Verbrechens zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Seine Frau lässt sich scheiden.


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Der gesuchte Vergewaltiger S. ist nach wie vor auf der Flucht. In Rummelsberg im Nürnberger Land, wo sich die Spur des vorbestraften Mannes verliert, löste die Vorstellung, er könnte sich noch in der Nähe aufhalten, ein mulmiges Gefühl aus. Inzwischen soll S. in der Nähe von Flensburg gesehen worden sein.

In den 1990er Jahren — S. ist inzwischen zum zweiten Mal verheiratet, hat zwei Kinder, kommt aber beruflich nicht auf die Füße — begeht er mehrere Vermögensdelikte und kassiert hierfür Geld- und Bewährungsstrafen. Schon damals unternimmt er einen ersten Selbstmordversuch.

Im Dezember 2000 will er erneut seine Fantasien ausleben, nachdem er sich immer wieder dasselbe Gewaltvideo angeschaut hatte. Er bricht in die Wohnung einer Frau am Nordring ein, bereitet hier alles für eine Fesselung am Bett vor. Seine Absicht ist es, ein wehrloses Opfer zu schlagen. Als die Frau abends in ihre Wohnung kommt, lauert S. hinter der Tür. Er will sie gerade packen, doch sie schreit und flüchtet.

Gutachter hatten Freilassung befürwortet



S. wird 2001 hierfür zu fünf Jahren Haft verurteilt. Es folgt seine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. Nach mehrjähriger Behandlung und schrittweisen Vollzugslockerungen wird S. 2009 aus dem Bezirkskrankenhaus entlassen. Zwei eigene Gutachter sowie ein außenstehender Experte gaben grünes Licht hierzu. Sie alle hielten den Sexualstraftäter für nunmehr ungefährlich. Anfangs folgt Peter Bernhard S. auch den Auflagen: Regelmäßig besucht er den Bewährungshelfer und seinen Psychotherapeuten, einen Sozialpädagogen der Forensik.

Die Halbschwester des Angeklagten schilderte gestern im Zeugenstand, dass die Familie bereits im Juli 2010 merkte, dass mit S. etwas nicht stimmte. Er habe sich „komisch“ verhalten. Die Schwester rief daraufhin bei der Nürnberger Polizei an, ob etwas gegen den Bruder vorliege. Dort habe man sie an die zuständige Fürther Polizei verwiesen, weil S. inzwischen in Fürth lebte.


Auch sei sie stutzig geworden, als sie sah, dass ihr Bruder aus der Klinik-Bibliothek Bücher über Psychotherapien ausgeliehen hatte. „Der ist total intelligent und führt euch alle an der Nase herum“, beschreibt die Zeugin vor Gericht ihre damaligen Gedanken. Für sie war klar, dass er weiterhin sadistische Neigungen hat. Als er dann tatsächlich wieder rückfällig wurde, habe der Klinikleiter bei der Familie angerufen und sich entschuldigt, so die Zeugin.

Am heutigen Freitag soll im Prozess der psychiatrische Sachverständige weiter angehört werden. Es folgen die Plädoyers des Staatsanwalts, der Nebenklägeranwältinnen und der Verteidigung. Ein Urteil ist für den 16. Februar vorgesehen. 



stm

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