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Die Schlussvorträge fielen erstaunlich kurz aus: Erniedrigend, menschenverachtend und grausam habe Peter Bernhard S. die beiden Frauen gequält – „für den sexuellen Kick“. So fasste Staatsanwalt Bernd Zuber die Verbrechen des Angeklagten zusammen.
S. habe die Taten genau geplant, sich sadistische Pornos angeschaut, Utensilien – wie ein Hundehalsband, eine Leine und eine Scheinwaffe – besorgt und dann den Zufallsopfern aufgelauert. Er habe sich beim Schlagen und Vergewaltigen an der Todesangst der jungen Frauen ergötzt.
Mit seinem Geständnis habe er den schwerst traumatisierten Opfern wenigstens erspart, vor Gericht Aussagen zur Tat machen zu müssen. Das hielt der Ankläger für den einzigen Pluspunkt bei S. Die einschlägigen Vorstrafen – schon mehrfach habe S. Frauen gejagt –, die tiefgreifenden Folgen für die Opfer und die lange Dauer der Übergriffe wertete der Staatsanwalt zu Lasten des 49-Jährigen. S. habe einen Hang zu schweren Straftaten, und es bestehe eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit. Er sei gefährlich für die Allgemeinheit.
Im Einvernehmen mit dem psychiatrischen Gutachter Thomas Lippert nahm der Staatsanwalt an, dass der geschiedene Einzelhandelskaufmann bei den Tatbegehungen voll schuldfähig war. Der Gutachter hatte S. zwar eine sadistische Persönlichkeitsstörung attestiert. Er sei aber nicht gravierend in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen.
Opferanwältin Dagmar Beck brachte in ihrem Schlussvortrag die Problematik auf den Punkt: Es gelte zu verhindern, dass dieser Täter jemals ähnliche Verbrechen wiederhole. Der Gesellschaft sei seine Freiheit nicht mehr zuzumuten. Die Anwältin ist jedoch der Ansicht, dass die schrecklichen Geiselnahmen, Vergewaltigungen und Körperverletzungen hätten vermieden werden können: „Viele kleine Nachlässigkeiten haben sich wie kleine Steinchen zu einer Lawine entwickelt, die die Opfer erschlagen hat.“
Ein „großes Konsortium von Gutachtern“ habe falsche Einschätzungen und Prognosen abgegeben, und Gerichte hätten sich darauf verlassen. Trotz massiver Hinweise, dass mit dem vorbestraften, unter Bewährung stehenden Straftäter etwas nicht stimme, sei die Polizei nicht auf entsprechende Hilferufe der Familie des Täters eingegangen. „Wenn hier engagiert gearbeitet und nicht nur Dienst nach Vorschrift gemacht worden wäre, hätte das alles nicht passieren müssen“, so Beck. Es gehe nicht an zu sagen: „Hinterher ist man immer schlauer.“ Den Opfern sei man es schuldig, Arbeitsweisen zu verbessern. Ihre heute 21-jährige Mandantin habe vor der Tat ihr ganzes Leben vor sich gehabt. Jetzt sei ihr Leben zerstört.
Nebenklägeranwältin Andrea Kühne sagte, Peter Bernhard S. sei durchaus in der Lage gewesen, von der Tat Abstand zu nehmen und seine Triebe zu steuern. Ihre Mandantin, eine 23-jährige, bis heute arbeitsunfähige, Krankenschwester, hatte sich 22 Stunden lang in der Gewalt des Mannes befunden und sich erst nach einer Irrfahrt durch Deutschland an der Ostsee aus den Klauen des Peinigers befreien können. S. habe verbrannte Erde auf der Seele ihrer Mandantin hinterlassen, so Kühne.
Auch Verteidiger Jochen Horn sprach von einer persönlichen Tragödie der Opfer. Er gab jedoch zu bedenken, dass in einer freien Gesellschaft stets Risiken bestünden.
Es tue ihm unendlich leid, was er den Frauen und deren Familien angetan habe, sagte Peter Bernhard S. mit tränenerstickter Stimme in seinem letzten Wort: „Eine Entschuldigung ist nicht angebracht. Was soll man da entschuldigen?“
Das Urteil der Strafkammer unter Vorsitz von Richard Caspar soll am kommenden Freitag gesprochen werden.
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12