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Mit ihrer Aussage in Gegenwart des Angeklagten und vor Publikum in öffentlicher Hauptverhandlung habe ihre Mandantin eine weitere „Sprosse auf der Leiter“ erklommen, um ihr erlittenes Martyrium zu verarbeiten, sagte Nebenklägeranwältin Andrea Kühne am Rande des Prozesses.
Das heute 23-jährige Opfer, eine bildschöne Frau mit dunklen, geflochtenen Haaren, hatte vor dem Landgericht geschildert, zu welchen schweren Folgen die Taten bei ihr geführt haben. Bis heute ist die Krankenschwester arbeitsunfähig. Sie leidet unter Erschöpfungszuständen, weil sie keinen Schlaf mehr findet und von Albträumen und Migräneattacken gequält wird. Dennoch ist die 23-Jährige heilfroh, dass sie überlebt hat.
Dank einer List war sie dem Täter, der auf der Irrfahrt durch ganz Deutschland immer wieder seinen Selbstmord angekündigt hatte, entkommen: Sie hatte bei einem Zwischenstopp auf der Straße einen Asthma-Anfall vorgetäuscht, wodurch Passanten auf sie aufmerksam wurden. Das sei eine „plötzliche Eingebung“ gewesen, schilderte die Zeugin.
Sie habe darin ihre letzte Chance gesehen. Bis heute ist die 23-Jährige in therapeutischer Behandlung und versucht mit aller Kraft, in die Normalität zurückzufinden. Geschockt war die junge Frau, als sie eines Tages einen anonymen Brief erhielt: Es war ein Entschuldigungsschreiben von Peter Bernhard S. aus der Untersuchungshaft.
Wie konnte es dazu kommen, dass ein hochgefährlicher Mann, der zwar als geheilt galt, unter Aufsicht eines Bewährungshelfers und eines Therapeuten ungehindert rückfällig werden konnte? Vor allem die beiden Opferanwältinnen nahmen den Psychologen im Zeugenstand gehörig in die Mangel.
Offenbar hatte Peter Bernhard S., wie er es selbst geschildert hat, den Therapeuten etwas vorgemacht. Um S. hätten sich in der Psychiatrie, wo er nach seiner letzten Verurteilung wegen einer Sexualstraftat untergebracht war, drei Behandlungsteams mit circa 50 Personen gekümmert, sagte der Therapeut.
Ausschließen könne man es nicht, dass der als manipulativ geltende S. diese Menschen täuschen konnte. Während der ambulanten therapeutischen Nachsorge habe S. von Schulden, familiären Problemen und Bindungsängsten gegenüber einer neuen Frau gesprochen. Seine sadistischen Fantasien habe S. eigenen Angaben zufolge im Griff gehabt, so der Psychologe. Deshalb habe er keine Rückfallgefahr gesehen.
Als sich S. im Sommer 2010 vier Wochen lang nicht bei seinen Anlaufstellen meldete, schaltete sich die Justiz wieder ein: Der Mann sollte erneut ins Bezirkskrankenhaus eingewiesen werden. Da war der 49-Jährige schon untergetaucht. Im Oktober beging er dann innerhalb von einer Woche zwei Geiselnahmen und vergewaltigte dabei seine Opfer. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12