Möglich macht dies der „EU-Rahmenbeschluss zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen“. Dieses Wortungetüm (und die korrespondierende EU-Vorschrift) wurde im Jahr 2005 kreiert. Zum 1. Oktober setzt Deutschland sie nun in nationales Recht um. Allerdings: Auch Verkehrs-Schnitzer, die vor diesem Stichtag liegen, können ab Oktober bei uns geahndet werden.
Entscheidend ist der Stichtag, zu dem eine ausländische Behörde den Bußgeld-Bescheid ausstellt, berichtet der Allgemeine Deutsche Verkehrsclub (ADAC). Dieses Datum kann weit hinter dem Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes liegen: in Frankreich etwa bis zu zwei Jahre, in Italien immerhin knapp ein Jahr. Vollstreckt werden sollen künftig Bußgeld-Bescheide ab 70 Euro — brutto versteht sich, also einschließlich aller Gebühren, so dass die Bußgeldgrenze, ab der in Deutschland eingetrieben wird, tatsächlich niedriger liegt.
Flattert also ab Herbst eine solche Forderung ins Haus, dann sollte man zahlen, raten ADAC-Juristen. Zumindest, wenn die Sache klar ist. Denn in einigen Ländern steigt die Bußgeld-Höhe automatisch mit der Zeit, die der Sünder verstreichen lässt. Beispiel Frankreich: Wer mit 20 Stundenkilometern zu schnell erwischt wird, darf 90 Euro auf den Tisch legen — nach einer Woche kostet der Spaß bereits 135 Euro, nach knapp sieben Wochen 375 Euro.
Besser noch ist es, bei Fahrten im Ausland Zurückhaltung zu üben. Nicht wenige unserer geografischen Nachbarn langen bei Verkehrssündern unnachsichtig hin. 20 km/h über dem Limit kosten in Dänemark bis zu 270, in Schweden sogar 280 Euro. Die italienische Polizei kassiert je nach Tageszeit: ab 155 Euro tagsüber, ein Drittel mehr zwischen 22 und 7 Uhr. Wer mehr als 50 Kilometer zu schnell fährt, für den kann es richtig teuer werden. Bis zu 2180 Euro setzen die Gendarmen in Österreich an, bis zu 5500 Euro stellt Großbritanniens Verkehrspolizei in Rechnung. In Frankreich ist man mit 1500 Euro dabei, in Schweden mit 450 Euro, in den Niederlanden und in Italien mit mindestens 400 Euro.
Auch Alkoholsündern blühen in vielen Ländern empfindliche Geldbußen. In Großbritannien werden bis zu 5500 Euro abkassiert, in Irland mindestens 1270 Euro und in Dänemark ein Monats-Nettoverdienst des Alkoholfahrers. Wie in Deutschland, gilt in den meisten EU-Ländern die 0,5-Promille-Grenze. Nur Großbritannien und Irland sind mit 0,8 Promille großzügiger. Polen und Schweden setzen 0,2 Promille an. In Rumänien, Slowenien, Tschechien, Ungarn und in der Slowakei ist Alkohol am Steuer absolut tabu.
Und sonst? Rotlicht-Verstöße werden mit Beträgen zwischen 30 (Bulgarien) und 375 Euro (Ungarn) geahndet. In Griechenland (Mindestsatz: 350 Euro) ist die Skala sogar nach oben offen. Überhol-Verstöße kosten zwischen 20 (Großbritannien) und mindestens 350 Euro (Griechenland; auch hier nach oben offen). Park-Knöllchen beginnen bei zehn Euro (Frankreich) und enden bei 135 Euro (Slowakei). Für Telefonate am Steuer schließlich reicht die Bußgeld-Bandbreite von 30 Euro (Rumänien) bis 1435 Euro (Slowakei). In Italien beginnt die nach oben offene Skala bei 155 Euro. Schweden hat kein Verbot ausgesprochen.
Doch auch wenn der polizeiliche „Liebesbrief“ nach dem Auslandsurlaub ausbleibt, kann es am Ende teuer werden. Etliche Länder speichern Vergehen — Italien etwa fünf Jahre lang, so der ADAC. Wer in diesem Zeitraum in eine Kontrolle gerät, muss spätestens dann ein ausstehendes Bußgeld berappen. Richtig unangenehm kann das in Staaten außerhalb der EU werden. In der Schweiz etwa klettert der Bußgeld-Betrag mit der Zahl der Mahnungen. Und am Ende kann sogar eine Haftstrafe stehen.
Infos findet man unter der Adresse: http://www1.adac.de