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Erst als die Behörden gar nicht mehr anders konnten und die unappetitlichen Vorgänge öffentlich machten, hat sich tatsächlich etwas geändert. Bei Müller-Brot ging es fortan nicht mehr darum, trotz des Behördendrucks die Produktion aufrecht zu erhalten, sondern um die blanke Existenz.
Dass erst die Information der Öffentlichkeit Wirkung zeigte, ist eine der wichtigsten Erkenntnisse aus den Vorfällen. Eine weitere: es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Das LGL verteidigt sich mit Hinweis auf die einschlägigen Gesetze, dass die Öffentlichkeit im Fall von Müller-Brot nicht früher aufgeklärt werden konnte.
Das Verbraucherinformationsgesetz gehört so geändert, dass Nahrungsmittelhersteller, die immer wieder wegen Hygienemängeln auffällig werden, öffentlich benannt werden müssen – selbst dann, wenn von ihren Produkten (noch) keine unmittelbare Gesundheitsgefahr ausgeht. Bayern will sich im Bundesrat dafür stark machen – es ist höchste Zeit.
Die anderen Bundesländer von der Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung zu überzeugen, fällt hoffentlich nicht schwer. Der Fall Müller-Brot sollte der Politik eine Lehre sein. Es wird nicht der letzte dieser Art sein.
