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Nach einer Welle der Kritik am Einsatz von Internet-Trojanern durch die bayerische Polizei hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die umstrittene Online-Überwachung vorerst gestoppt. Er wolle das Ergebnis der Prüfung durch den bayerischen Datenschutzbeauftragten abwarten, sagte Herrmann am Dienstag.
Er betonte zugleich, die bayerische Polizei habe alle Gesetze eingehalten: «Wir haben keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit unseres Tuns.» Das Landeskriminalamt (LKA) habe «überhaupt nichts zu verbergen». Herrmann war zuvor unter Druck des Koalitionspartners FDP und der Opposition gekommen, die volle Aufklärung und ein Trojaner-Moratorium verlangten.
Der Datenschutzbeauftragte Thomas Petri, der die Trojaner prüfen soll, sieht zumindest eine Rechtslücke: «Wir brauchen eine gesetzliche Befugnis, die das konkretisiert», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. «Wir sind übereingekommen, dass es sinnvoll ist, dass ich diese Software überprüfe.» Dabei gehe es ihm vor allem um die Frage, welche Funktionalitäten die Software habe und wie sie konkret im Einsatz gewesen sei. «Es kann sein, dass die Software alles Mögliche kann, aber der einzelne Bearbeiter bei der Polizei nur eine Funktionalität in Anspruch nehmen kann.»
FDP-Fraktionschef Thomas Hacker sagte: «Wir möchten, dass die Vorwürfe untersucht werden. Haben sich die Ermittler des LKA auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt oder nicht? Es gibt Verdachtsmomente, dass das nicht der Fall war.»
Auch die Grünen sind sehr skeptisch: Die Überwachungs-Software enthalte Funktionen, die über die gerichtlich erlaubte Aufzeichnung der Telekommunikation hinausgingen, kritisierte der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz am Dienstag in München. «Das ist noch kein Verstoß, aber hochgradig verdächtig.»
Er bezieht sich vor allem darauf, dass die in Bayern in einem Fall verwendete Software über das Internet aktualisiert werden kann. Das ist inzwischen bei vielen Computerprogrammen üblich - die Vorwürfe der Grünen konzentriert sich jedoch darauf, dass über diese Funktion auch zusätzliche Dateien auf einer Festplatte installiert und die betreffenden Computer damit manipuliert werden könnten. «Insofern ist der politische Skandal auch schon gegeben, wenn diese Funktionen nicht zur Anwendung gekommen sind», sagte Notz.
Der Vorwurf, dass die Software mehr ausschnüffeln könne als erlaubt, kam zuerst vom Chaos Computer Club, der zwei Trojaner analysiert hat. Innenminister Herrmann wies diese Vorwürfe sämtlich zurück. «Nach dem, was mir in den letzten 24 oder 36 Stunden vom LKA berichtet wurde, ist das, was der Chaos Computer Club behauptet, nicht richtig», sagte er. «Bausteine, die rechtlich nicht zulässig sind, sind nie aktiviert worden.»
Auch LKA-Präsident Peter Dathe betonte, die Ermittler hätten sich bei den fünf Online-Überwachungen in Bayern streng an die richterlichen Vorgaben gehalten: «Wir haben kein Problem, mit offenem Visier zu kämpfen.»
Für den Vorstoß von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), einen «Software-TÜV» für behördliche Spionageprogramme einzuführen, zeigte sich Herrmann dennoch offen: «Das ist aus meiner Sicht durchaus vorstellbar.»
In Bayern wurden nach Ministeriums-Angaben bisher in fünf Fällen Trojaner eingesetzt. Immer sei die Software individuell programmiert und passend auf die Rechner der jeweiligen Verdächtigen zugeschneidert worden. «Es gibt keinen Baukasten, der alles umfasst», sagte LKA-Präsident Dathe. Nach Angaben Herrmanns ist derzeit ohnehin kein Trojaner im Einsatz. Wie lange der Datenschutzbeauftragte für seine Überprüfung brauchen wird, ist unklar. An diesem Mittwoch muss Herrmann auf Antrag der SPD zunächst im Landtag Rede und Antwort stehen.
Staatstrojaner auch in Nürnberg eingesetzt
Rekord waren in einem der Ermittlungsverfahren 29 589 solcher Screenshots. In allen fünf Fällen sei der Einsatz der sogenannten Trojaner richterlich genehmigt gewesen, wie es das Gesetz vorschreibt. Bei den Verfahren in Nürnberg, München, Landshut und Augsburg ging es um Doping, Drogen, Hehlerei und eine Bande von Internet-Betrügern, die geschätzt 80 000 bis 120 000 Menschen um eine Summe von insgesamt 10 bis 30 Millionen Euro geprellt haben soll.
Im Behördenjargon heißt die Online-Überwachung TKÜ - Telekommunikationsüberwachung. Rechtlich umstritten ist aber, was die Genehmigung zur TKÜ eigentlich bedeutet. Das Landgericht Landshut kam im Januar in einem der fünf Fälle zu der Auffassung, dass das Aufnehmen von Bildschirmfotos rechtswidrig war.
Denn deren Aufnahme geht laut Gericht über die genehmigte Überwachung der Telekommunikation hinaus. Das Landesinnenministerium hingegen argumentiert, dass die TKÜ-Genehmigung auch Bildschirmfotos umfasst - und verweist darauf, dass es dazu noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt.
Das Ministerium vertritt deswegen die Auffassung, dass der Einsatz der Software auch mit extra Screenshot-Funktion nicht rechtswidrig ist: «Das beim Bayerischen Landeskriminalamt durchgeführte umfangreiche Qualitätsmanagement stellt sicher, dass die eingesetzte Software nur die im richterlichen Beschluss geforderten Leistungen erbringt», heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Landtags-Grünen.
So. 25.03.12
Sa. 24.03.12
Do. 22.03.12
Mo. 19.03.12