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Der angeklagte Postenführer spricht über den Kugelhagel, in dem der DDR-Flüchtling Chris Gueffroy in der Nacht vom 5. zum 6.Februar 1989 starb. Die Aussage fiel vor 20 Jahren im Saal 700 des Berliner Landgerichts. Dort begann am 2. September 1991 der erste Prozess um Schüsse auf Flüchtlinge an Mauer und Stacheldraht.
Die Mutter des letzten Maueropfers, Karin Gueffroy, hatte nach der Grenzöffnung alles daran gesetzt, den Tod ihres Sohnes aufzuklären, und noch beim DDR-Generalstaatsanwalt Anzeige erstattet. Im ersten Mauerschützen-Prozess waren vier frühere DDR-Grenzsoldaten im Alter von 25 bis 27 Jahren angeklagt.
Es sei ihr nicht wichtig gewesen, welches Urteil am Ende steht, sondern dass sich die Täter die Anklage anhören müssten, sagte Karin Gueffroy zwanzig Jahre später. Trotzdem sei sie geschockt gewesen, dass nach juristischem Tauziehen nur eine Bewährungsstrafe übrig blieb. „Aber ich musste damit leben lernen. Mit Hass kann man nicht leben, man zerstört sich selber. Ich bekomme meinen Sohn dadurch nicht zurück.“
Ihr 20-jähriger Sohn wollte zusammen mit einem Freund flüchten. Sie hatten gehört, dass der Schießbefehl ausgesetzt sei. An der Grenze zwischen Treptow und Neukölln wurden die Flüchtlinge entdeckt, als sie
nur noch ein zwei Meter hoher Streckmetallzaun vom Westen trennte. Einer der Schüsse traf Chris Gueffroy ins Herz. Seine in der Nähe wohnende Mutter habe die Schüsse gehört, sagen die Historiker vom Potsdamer Zentrum für Zeithistorische Forschung. Gueffroys Freund wurde verletzt und zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach der Studie des Zentrums wurden mindestens 136 Menschen zwischen 1961 und 1989 an der Mauer getötet oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben.
Der Prozess um die Schüsse an der Mauer war juristisches Neuland. Gerungen wurde um die Frage, wer wieviel Verantwortung trägt. Es gab auch Stimmen, die dafür plädierten, erst die Verfahren gegen Mitglieder der SED-Führung abzuwarten. Es konnte auch nicht einfach im Nachhinein nach westdeutschem Recht geurteilt werden, weil Schusswaffen nach dem DDR-Grenzgesetz erlaubt waren. So wurde der Grundsatz angewandt, dass die Tötung von unbewaffneten Flüchtlingen ein Verstoß gegen das elementare Tötungsverbot sei.
Im Januar 1992 wurde der Todesschütze zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Schuss auf Gueffroy habe einer Hinrichtung geglichen, hieß es im Urteil. Ein weiterer Ex-Grenzsoldat bekam eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Sie seien nur letzte Glieder einer Kette von Verantwortlichen gewesen. Zwei Angeklagte wurde freigesprochen.
Der Bundesgerichtshof kassierte 1993 die Urteile. Der zu einer Bewährungsstrafe Verurteilte wurde freigesprochen. Für den Schützen wurde in einem neuen Verfahren 1994 aus der Gefängnis- eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Er habe in der militärischen Hierarchie ganz unten gestanden, hieß es.
15 Jahre nach dem Fall der Mauer ging 2004 in Berlin der letzte Prozess wegen der Schüsse an der Grenze zu Ende. Insgesamt gab es nach einer wissenschaftlichen Untersuchung 385 Gerichtsurteile zu „Gewalttaten an der Grenze“. 110 endeten mit Freisprüchen, in 275 Fällen wurden Täter verurteilt. Darunter war auch der
frühere DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler, der mit siebeneinhalb Jahren Gefängnis die höchste Strafe von den Polit-Funktionären bekam. Der letzte Staats- und SED-Parteichef Egon Krenz wurde zu sechseinhalb Jahren verurteilt. Der Prozess gegen Erich Honecker wurde dagegen wegen seiner Krebserkrankung eingestellt.
So. 25.03.12
Sa. 24.03.12
Do. 22.03.12
Mo. 19.03.12