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Denn die Bilder, die Caroline beim Einkaufen oder Reiten zeigten, seien nicht von öffentlichen Interesse. Sie fallen demnach nicht unter das Regularium der Pressefreiheit, entschieden die Richter.
Acht Jahre ist das jetzt her. Seitdem ziehen die 55-jährige und ihr Mann in dieser Sache von Richter zu Richter – diesmal wieder bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Es ging wieder um Urlaubsbilder, wieder um Paparazzi, wieder um die kämpferische Prinzessin. Sie unterlag, weil die Richter in diesem Fall das öffentliche Interesse über den Schutz der Privatsphäre stellten (S. 28).
Überhaupt: Die Presse und die Promis – das ist meist Hassliebe. Berichten Medien, beklagen sich die Prominenten. Schweigt die Presse über sie, kränkt das bei vielen die Eitelkeit. Letzteres scheint bei Caroline jedoch nicht der Fall zu sein. Denn eine Grimaldi kann es sich leisten, gegen die Medien zu bellen. Weder ihr Status noch der Inhalt ihres Portemonnaies hängen davon ab, wie oft sie auf Titelblättern zu sehen ist.
Das erklärt auch, warum die oft grimmig wirkende Caroline den Fotografen gerne die Zähne zeigt. Sie fordert den Schutz auf Privatsphäre ein – selbst wenn das einen Eingriff in die Meinungsfreiheit nach sich zieht. Für ihr Recht beschäftigt sie die Gerichte notfalls auch mehrmals. Eine muss eben mit gutem Beispiel vorangehen – Adel verpflichtet.
