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Die Sache ist kompliziert und einfach zugleich. Im Artikel 107 des Grundgesetzes heißt es, dass sicherzustellen sei, die Länder nach ihrer unterschiedlichen Finanzkraft zu bewerten. Davon hat auch Bayern bis in die 80er Jahre als ehemaliges Agrarland selbst profitiert. Seit 1993 muss es jedoch einen jährlich steigenden Beitrag schultern. Im vergangenen Jahr waren das fast vier Milliarden Euro.
Obwohl erst 1999 im Zuge des so genannten Maßstäbegesetzes der Verteilschlüssel neu geregelt wurde, hat Bayern davon offenbar nicht profitiert, im Gegenteil. Die damals beschlossene Regelung läuft noch bis zum Jahr 2019. Solange wollen sich Bayern und Hessen nicht gedulden. Vor allem die Entwicklung in Berlin wurmt in München und Wiesbaden. Im märkischen Sand verschwinden Abermilliarden für einen Flughafen, der längst brummen sollte. Dass die Hauptstädter Gelder kassieren, die eigentlich der Bund berappen müsste, soll ebenfalls vom Tisch. Wie auch die Tatsache, dass Berlin und die Ostländer nach wie vor kräftig Solidarpakt-Mittel einheimsen.
Auf den ersten Blick sind die Klagen Hessens und Bayerns also zu verstehen. Aber warum tut dann das grün-rot regierte Baden-Württemberg nicht mit? In Stuttgart will man bis 2019 abwarten. Was konsequent ist, schließlich war der jetzige Schlüssel ja auch auf Initiative Baden-Württembergs festgelegt worden.
Bei der jetzt an den Tag gelegten Eile wird man den Verdacht nicht los, dass im Wahlkampf (Hessen wählt am 22. September) nur ein markiges Zeichen gesetzt werden soll. Nichts zieht schließlich mehr, als der Neidfaktor; in diesem Fall der unterschwellige Verdacht, dass wir, die Fleißigen, wieder mal für die Sorgenkinder und Müßiggänger der Nation herhalten müssen.

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