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Der unterfränkische Bundestagsabgeordnete ist schon öfter durch kuriose Vorstöße aufgefallen. Mal wollte er einen Deutschland-Auftritt des amerikanischen Popstars Madonna verbieten lassen; dann wieder polemisierte er gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz, weil er eine rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ablehnt.
Bedenklich ist die politische Positionierung des gelernten Juristen, der zu den regelmäßigen Kolumnisten der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ gehört. Dazu passt, dass Geis sich seinerzeit gegen den Parteiausschluss des rechten CDU-Abgeordneten Martin Hohmann wandte, dessen allgemein abgelehnte Rede er als „missverstanden“ und keinesfalls antisemitisch bezeichnete.
Ginge es nach Geis, müssten mutmaßliche linke Gewalttäter vorsorglich in Haft genommen werden.
In einem Interview 2007 befürwortete er ferner die „gezielte Tötung von potenziellen Aggressoren“ als Präventivmaßnahme und die Sicherungsverwahrung von „Gefährdern“ ohne Prozess. Wer mit so extremen Positionen hausieren geht, dessen Rechtsverständnis darf man getrost in Zweifel ziehen.
Aus Joachim Gaucks Privatsphäre sollte sich Norbert Geis künftig jedenfalls künftig heraushalten. Denn sie hat ihn nichts anzugehen.
