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Ganz abgesehen davon, dass sein Tod letztlich nicht unmittelbar auf die Tritte und Schläge der Täter, sondern auf einen unerkannten Herzfehler zurückzuführen war. Hat sich Richter Reinhold Baier bei seiner Urteilsfindung also zumindest auch von nicht rein juristischen Motiven leiten lassen? Wurde an der Jugendkammer des Münchner Landgerichts vor dem Hintergrund der Debatte über die wachsende Jugendkriminalität demnach ein "politisches" Urteil gesprochen, ein Urteil, das Nachahmungstäter abschrecken soll, das am Ende vielleicht sogar korrigieren soll, was in unserer Gesellschaft seit vielen Jahren falsch läuft?
So gesehen, aber unabhängig von der Motivation Reinhold Baiers, hat das Urteil tatsächlich eine Signalwirkung, die über München und Bayern hinausgeht. Im Kern besagt es wohl, dass die Rechtsprechung (oder doch zumindest ein Teil davon) Abstand zu nehmen beginnt von der bisher geübten Praxis, selbst schlimmste Gesetzesverstöße Heranwachsender mit deren Herkunft oder Sozialisierung zu erklären, wenn nicht sogar zu entschuldigen. Im Übrigen bewegt sich Baier durchaus in dem Rahmen, den das Jugendstrafrecht für Mord und gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vorsieht.
Wer immer wieder mit größter Wucht gegen Kopf und Unterleib eines hilf- und wehrlos am Boden liegenden Menschen tritt, handelt vorsätzlich, aus niedrigsten Beweggründen und nimmt den Tod des Opfers billigend in Kauf. Kommt hinzu, dass wie im Fall von Markus S. und Sebastian L., die Täter bereits mehrfach einschlägig mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, kann ein Richter kaum Milde walten lassen. Im Gegenteil: Die Schläger von Solln müssen sogar damit rechnen, nach Verbüßung ihrer Strafe in nachträgliche Sicherungsverwahrung zu kommen. Über den Tätern schwebt also ein Damokles-Schwert - doch sie sind jung und können ihr Leben noch ändern. Dominik Brunner dagegen, der sich selbstlos schützend vor Andere stellte, hat durch sie sein Leben verloren.
