Geplant ist ein sogenannter „Vollsortimenter“ mit Bäcker, Metzger und „vergrößerter Drogerieabteilung“. Problem dabei ist, dass der Baugrund mit 5600 Quadratmetern in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, dessen „Freihaltung“ bis hinauf zu den Waldbeständen nach dem gültigen Flächennutzungsplan als „unverzichtbar“ festgeschrieben ist.
Zusätzlich benötigt der Bau die 3300 Quadratmeter große Fläche des Spielplatzes, der ursprünglich für das Wohngebiet angelegt worden war, aber wegen seiner Randlage mehr und mehr verkümmerte und nicht mehr genutzt wird.
Bürgermeister und Stadtverwaltung befürworten den Bau. Sie argumentieren, dass durch die Schließung eines 400 Meter stadteinwärts gelegenen Einkaufsmarkts eine Unterversorgung eingetreten sei, Kaufkraft nach Forchheim abgezogen werde und das „Verkehrsaufkommen“ Richtung Altstadt zu groß geworden sei.
Mit der Ansiedlung des Einkaufsmarkts, so Bürgermeister Franz-Josef Kraus in einem Brief an die Bürgerschaft, würden nicht nur Arbeitsplätze für „20 bis 35 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter/innen“ geschaffen, sondern auch die städtischen Einnahmen verbessert; denn der Betreiber zahle einen „jährlichen Erbpachtzins von 66500 Euro“, der während seiner 30-jährigen Laufzeit „über den Warenkorbindex“ entsprechend angepasst würde.
Gegen den Bau habe es „Einwände nur vom Bund Naturschutz (BN) und den Grundstücksanliegern“ gegeben. Letztere hätten gerne eine Ausweitung des Baugebiets gehabt. Das aber, so der Bürgermeister, sei ebenso „ausgeschlossen“ wie das Abholzen der Hecken am Ortseingang.
Gerade das aber befürchtet die Ortsgruppe des BN und ebenso, dass die Baugenehmigung zum Präzedenzfall für weitere Bauten in dem bisher auch von der Regierung von Oberfranken besonders geschützten Naturraum wird. Sie untersagte der Stadt Ende der siebziger Jahre sogar, die bereits angelegten Straßen in Richtung Rüssenbach weiter zu bauen. „Unsere Kinder und Enkel werden uns nicht fragen, wie viele Einkaufsmärkte wir hinterlassen haben“, heißt es deswegen in einem BN-Flugblatt. „Sie werden uns fragen, welche Freiräume, welche Landschaften habt ihr uns gelassen.“
Unterstützung erhält der BN von den örtlichen Einzelhändlern, die befürchten, dass mit einem fünften Supermarkt am Rande der Stadt das Zentrum Kunden verliert. „Die Hauptstraße, die Einkaufsmeile von Ebermannstadt, darf nicht sterben!“ überschrieben sie ihre Forderung. Sie kritisieren, dass die Stadt nicht selbst den Bedarf für einen weiteres Einkaufszentrum ermittelt, sondern sich dem Konkurrenzkampf von Edeka und Rewe um immer größere Verkaufsflächen ausliefert.
Noch deutlicher äußert sich Sabine Köppel, die Geschäftsführerin der Bezirksstelle Oberfranken des Handelsverbandes Bayern in Bayreuth. Sie kritisiert, dass versäumt wurde, ein Stadtentwicklungskonzept und ein „Verträglichkeitsgutachten“ erstellen zu lassen. Ihr Fazit: „Das geplante Einzelhandelsprojekt ist in seiner geplanten Dimension und Innenstadtrelevanz derzeit als raumordnerisch und städtebaulich unverträglich einzustufen.“ Es stehe in Widerspruch zu den Vorgaben des Landesentwicklungsplans.
Zu den Gegnern des Großprojekts zählt auch ein Teil der Einwohnerschaft im angrenzenden Wohngebiet „Diesbrunnen“. Die Anlieger, so Peter Bauer in wiederum einem Handzettel, befürchten, dass bei der Aus- und Einfahrt in die Bundesstraße ein unfallträchtiger Kreuzungsverkehr entsteht und eine Ampel notwendig wird: „Wir wollen keine weitere Ampel, verbunden mit zusätzlichen Verkehrsstaus, am Ortseingang!“ Das würde die Wohnqualität beeinträchtigen.
Als Ende Oktober 2010 der Stadtrat mit großer Mehrheit der baurechtlichen Planung für den Einkaufsmarkt mit 1550 Quadratmetern Verkaufsfläche und 130 Stellplätzen zustimmte, ergriff der BN die Initiative zu einem Bürgerbegehren gegen den Bau. Ohne große Probleme sammelte er innerhalb kürzester Zeit 1630 Unterschriften und übertraf damit bei weitem das sogennante Quorum, die Mindestzahl, an Zustimmung von 550 Stimmen.
Nach Prüfung durch die Stadtverwaltung wurden 1294 Stimmen als gültig anerkannt, der Stadtrat stimmte einstimmig einem Bürgerentscheid zu. Nun liegt es am Sonntag in der Hand der Bürgerschaft, selbst zu entscheiden, was ihnen wichtiger ist: ein weiterer und größerer Supermarkt oder der ungeschmälerte Erhalt des Naturschutzgebietes.
Die Gegner des Bauprojekts müssen nach der Gemeindeordnung mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten für sich gewinnen; ist die Wahlbeteiligung höher, entscheidet die Mehrheit der Stimmen.
